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1. Förderziel
Um nachhaltig den Umwelt- und Klimaschutz zu verbessern, fördert der Initiativkreis Mecklenburg-Vorpommern "Das Erdgasfahrzeug" den Einsatz von bivalenten und monovalenten Erdgasfahrzeugen sowie die Umrüstung von Fahrzeugen auf Erdgasantrieb!
2. Förderbedingungen
2.1. Die Förderung wird für
- die Erstzulassung eines Kraftfahrzeuges auf Erdgasantrieb
- die erstmalige Umrüstung eines Fahrzeuges von Benzin auf Erdgas
vergeben.
2.2. Berechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen, die Eigentümer eines Erdgasfahrzeuges sind und ihren Wohn- bzw. Firmensitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Das für den Wohnsitz zuständige Gasversorgungsunternehmen muss im Initiativkreis Mecklenburg-Vorpommern organisiert sein.
2.3. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 300 Euro. Der Zuschuss kann bei dem zuständigen Stadtwerk bzw. Gasversorgungsunternehmen gegen Anbringung eines Werbeaufklebers für Erdgasfahrzeuge eingelöst werden. Die Laufzeit der Werbegestaltung beträgt 24 Monate ab Förderbeginn.
2.4. Bei Neufahrzeugen: Er werden Erdgasfahrzeuge gefördert, die nach dem 01.01.2011 zum Verkehr zugelassen wurden.
2.5. Bei Umrüstung: Es werden Erdgasfahrzeuge gefördert, die nach dem 01.01.2011 auf Erdgas umgerüstet worden sind. Die Förderung erfolgt nach Vorlage des Nachweises der Zulassung des Fahrzeuges auf Erdgas. Die Erdgasfahrzeuge müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
2.6. Eine Doppelförderung wird ausgeschlossen (Kumulierungsverbot). Es werden nur Fahrzeuge gefördert, die noch keine Förderung erhalten haben. Ausgenommen hiervon sind zusätzliche individuelle Fördermaßnahmen der Träger des Inititativkreises Mecklenburg-Vorpommern "Das Erdgasfahrzeug".
2.7. Maßgebend für die Förderung sind die jeweils zum Zeitpunkt der Förderung gültigen Förderrichtlinien. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Fahrzeugdaten dürfen allen Trägern des Initiativkreises Mecklenburg-Vorpommern "Das Erdgasfahrzeug" zur Verfügung gestellt werden.
2.8. Ausgeschlossen ist die Förderung von Erdgasfahrzeugen von verbundenen Unternehmen bzw. Tochterunternehmen der Trägerkreismitglieder.
2.9. Förderung von Erdgasfahrzeugen eines Autohauses setzen die anschließende Zulassung im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern voraus.
2.10. Leasingfahrzeuge werden ausschließlich bei Erstzulassung unter den o. g. Voraussetzungen gefördert.
2.11.Die SWS Energie GmbH fördert ebenfalls nach den vorgenannten Bedingungen Erdgasfahrzeuge mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 200 Euro. Der Förderantrag muss dazu nur einmal ausgefüllt werden, um zu der Gesamtförderung von 500 Euro zu gelangen.
2.12. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung eines Erdgasfahrzeuges.
3. Laufzeit des Förderprogramms 1. Januar bis 31. Dezember 2012
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