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Im Rahmen der Ziele, die die Bundesrepublik gemeinsam mit ihren europäischen Partnern definiert hat, hat sich Deutschland auf nationaler Ebene anspruchsvolle Ziele zur dauerhaften Steigerung der Energieeffizienz gesetzt. Bis zum Jahr 2020 strebt die Bundesregierung eine Verdopplung der gesamtwirtschaftlichen Energieproduktivität gegenüber dem Jahr 1990 an. Im internationalen Vergleich nimmt Deutschland hinsichtlich der bereits erreichten Energieeffizienz damit eine Spitzenposition ein.
Mit zahlreichen Maßnahmen z. B. im Förderbereich oder im Ordnungsrecht konnten bereits Energieeinsparungen erzielt werden. In vielen Anwendungsbereichen bestehen jedoch weiterhin erhebliche Potenziale zur Energieeinsparung, die in den kommenden Jahren ausgeschöpft werden sollen.
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Gemäß § 15 Abs. 2 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbaren Energien (EEG) ist der Stromlieferant verpflichtet, die nach § 14 a Abs. 5 EEG erforderlichen Angaben im Internet zu veröffentlichen.
Wenn Sie mehr Informationen über das Berechnungsverfahren und der Kostenwälzung nach der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) zur Berechnung der EEG-Umlage wünschen, dann gehen Sie auf folgende Internetseite der Übertragungsnetzbetreiber: www.eeg-kwk.net
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