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Information und Preise StrelaStrom Grund- und Ersatzversorgung

Der Strom zur Grund- und Ersatzversorgung, für Haushalts- und Geschäftskunden. Das ist Strom, der aus der Braunkohleverstromung, in Kraft-Wärme-Kopplungsnlagen, in gegenerativen Energieanlagen und zu einem Teil in Kernkraftanlagen gewonnen wird. Dieses Produkt ist ausschließlich für die Notversorgung bestimmt, wenn der Kunde keinen Stromliefervertrag mit einem Energielieferanten abgeschlossen hat.

Preise nach Jahresabnahme
Jahresverbrauch Arbeitspreis Grundpreis
bis 3.084 kWh 21,89 ct/kWh netto 40,10 Euro/Jahr netto
  26,05 ct/kWh brutto 47,72 Euro/Jahr brutto
ab 3.085 kWh 23,19 ct/kWh netto  
  27,60 ct/kWh brutto  

Stand: 01.01.2011

 

 

Überschreitet der Elektrizitätsbedarf eines Kunden 30.000 kWh je Jahr, ist eine Abrechnung zu den Preisen nach gemessener Leistung vorgesehen. Außerdem ist die SWS Energie GmbH berechtigt, nach gemessener Leistung abzurechnen, wenn die höchste Viertelstundenleistung in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres 30 kW übersteigt.

Für die Ermittlung des Leistungspreises wir die Jahreshöchstleistung - das Mittel der 12 Monatsleistungen eines Abrechnungsjahres - zugrunde gelegt. Die Monatsleistung ist die höchste innerhalb eines Monats als Viertelstundenwert gemessene Wirkleistung in Kilowatt.

 

Preise nach gemessener Leistung
Leistungspreis Arbeitspreis Verrechnungspreis
0,00 Euro/kW x Jahr netto
34,80 Cent/kWh netto   40,10 Euro/Jahr netto
0,00 Euro/kW x Jahr brutto 41,41 Cent/kWh brutto 102,21 Euro/Jahr brutto
85,89 Euro/kW x Jahr netto
20,48 ct/kWh netto  
102,21 Euro/kW x Jahr brutto 24,37 ct/kWh brutto  

Stand: 01.01.2011

In den Nettopreisen ist die Konzessionsabgabe (KA), die Umlage aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), die Umlage aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sowie das Netznutzungsentgelt und die Stromsteuer enthalten. Neben den Nettopreisen sind auch die gerundeten Bruttopreise, die die Umsatzsteuer von z. Z. 19 % enthalten, angegeben. Die SWS Energie GmbH ist Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität im Netzgebiet Stralsund. Die Grund- und Ersatzversorgung der SWS Energie GmbH erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz in Verbindung mit den Ergänzenden Bedingungen für die Lieferung elektrischer Energie in der Grund- und Ersatzversorgung an Haushaltskunden.

Die angeführten Preise gelten ausschließlich für die Versorgung von Kunden mit elektrischer Energie im Netzgebiet der SWS Energie GmbH.

Außerhalb des Netzgebietes der SWS Energie GmbH unterbreiten wir Ihnen gern als Haushaltskunde ein individuelles Stromlieferangebot.

Informationen zu Energiedienstleistungen: Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste im Internet unter www.bfee-online.de. Diese Angaben entsprechen den Anforderungen nach § 4 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) vom 12. November 2010.