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Der Strom zur Grund- und Ersatzversorgung, für Haushalts- und Geschäftskunden. Das ist Strom, der aus der Braunkohleverstromung, in Kraft-Wärme-Kopplungsnlagen, in gegenerativen Energieanlagen und zu einem Teil in Kernkraftanlagen gewonnen wird. Dieses Produkt ist ausschließlich für die Notversorgung bestimmt, wenn der Kunde keinen Stromliefervertrag mit einem Energielieferanten abgeschlossen hat.
| Preise nach Jahresabnahme | ||
| Jahresverbrauch | Arbeitspreis | Grundpreis |
| bis 3.084 kWh | 21,89 ct/kWh netto | 40,10 Euro/Jahr netto |
| 26,05 ct/kWh brutto | 47,72 Euro/Jahr brutto | |
| ab 3.085 kWh | 23,19 ct/kWh netto | |
| 27,60 ct/kWh brutto | ||
Stand: 01.01.2011
Überschreitet der Elektrizitätsbedarf eines Kunden 30.000 kWh je Jahr, ist eine Abrechnung zu den Preisen nach gemessener Leistung vorgesehen. Außerdem ist die SWS Energie GmbH berechtigt, nach gemessener Leistung abzurechnen, wenn die höchste Viertelstundenleistung in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres 30 kW übersteigt.
Für die Ermittlung des Leistungspreises wir die Jahreshöchstleistung - das Mittel der 12 Monatsleistungen eines Abrechnungsjahres - zugrunde gelegt. Die Monatsleistung ist die höchste innerhalb eines Monats als Viertelstundenwert gemessene Wirkleistung in Kilowatt.
| Preise nach gemessener Leistung |
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| Leistungspreis | Arbeitspreis | Verrechnungspreis |
| 0,00 Euro/kW x Jahr netto |
34,80 Cent/kWh netto | 40,10 Euro/Jahr netto |
| 0,00 Euro/kW x Jahr brutto | 41,41 Cent/kWh brutto | 102,21 Euro/Jahr brutto |
| 85,89 Euro/kW x Jahr netto |
20,48 ct/kWh netto | |
| 102,21 Euro/kW x Jahr brutto | 24,37 ct/kWh brutto | |
Stand: 01.01.2011
In den Nettopreisen ist die Konzessionsabgabe (KA), die Umlage aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), die Umlage aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sowie das Netznutzungsentgelt und die Stromsteuer enthalten. Neben den Nettopreisen sind auch die gerundeten Bruttopreise, die die Umsatzsteuer von z. Z. 19 % enthalten, angegeben. Die SWS Energie GmbH ist Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität im Netzgebiet Stralsund. Die Grund- und Ersatzversorgung der SWS Energie GmbH erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz in Verbindung mit den Ergänzenden Bedingungen für die Lieferung elektrischer Energie in der Grund- und Ersatzversorgung an Haushaltskunden.
Die angeführten Preise gelten ausschließlich für die Versorgung von Kunden mit elektrischer Energie im Netzgebiet der SWS Energie GmbH.
Außerhalb des Netzgebietes der SWS Energie GmbH unterbreiten wir Ihnen gern als Haushaltskunde ein individuelles Stromlieferangebot.
Informationen zu Energiedienstleistungen: Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste im Internet unter www.bfee-online.de. Diese Angaben entsprechen den Anforderungen nach § 4 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) vom 12. November 2010.
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