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- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung
für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)
Gültig ab 8. November 2006
- Ergänzende Bedingungen der SWS Netze, Teilnetz Stralsund, zu der Verordnung über Allgemeine
Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck
Gültig ab 1. Januar 2008
- Ergänzende Bedingungen der SWS Netze, Teilnetz Barth, zu der Verordnung über Allgemeine
Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck
Gültig ab 1. Januar 2007
- Netzanschlussvertrag für einen Erdgas-Hausanschluss Niederdruck
Das DVGW-Arbeitsblatt G 2000 umfasst die Regeln für den Anschluss anderer Netze an das Gasnetz der SWS Netze GmbH. Siehe auch:
http://www.dvgw.de/gas/netze-und-anlagen/interoperabilitaet-netzzugang/g-2000/
Mitteilung: Entsprechend der Übergangsregelung im § 29 Abs.1 NAV, informiert der Netzbetreiber, die SWS Netze GmbH, die Anschlussnehmer über die Möglichkeit, die bestehenden Netzanschluss- bzw. Netzzugangsverträge nach § 115 Abs.1 Satz 2 des EnWG anpassen zu lassen.
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