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Gasnetz - Netznutzung

Grundlage für die Bedingungen zum Netzzugang und die Nutzung der Gasnetze der SWS Netze GmbH ist die "Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) Energiewirtschaftsgesetz zwischen Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" (KoV III) in der Änderungsfassung vom 29. Juli 2008.

Derzeit sind keine kapazitätsrelevanten Arbeiten in den Gasnetzen der SWS Netze Gmbh vorgesehen.

Alle RLM-Kunden werden vom Netzbetreiber in die Fallgruppe: RLMmT eingeordnet. 

Systemdienstleistungen gemäß § 5 Abs. 2 GasNZV:
Die SWS netze_gmbh erbringt Systemdienstleistungen gemäß o.g. Verordnung § 5 Abs. 2 Ziff. 4., 5., 7 (Abrechnung Netznutzungsentgelte für Lieferungen im Netz der SWS netze_gmbh) und Ziff. 9..

Sonstige Hilfstdienste gemäß § 5 Abs. 3 GasNZV: werden nicht angeboten!

Download Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) Energiewirtschaftsgesetz zwischen Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (KoV III) in der Änderungsfassung vom 29. Juli 2008 (605 kB)