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Die SWS Netze GmbH, macht als Netzbetreiber im Verhältnis zu ihrem verbundenen Vertrieb, der SWS Energie GmbH, von der Option nach Ziff. 4 Satz 1 des Tenors des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007 (Az. BK7-06-067) Gebrauch.
Es wird versichert, dass den übrigen Lieferanten Informationen zu gleichwertigen Zeitpunkten sowie in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität zur Verfügung gestellt werden.
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