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Rechtlicher Hintergrund Nach Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) von Juli 2005 ist der Netzbetreiber verpflichtet, nach § 21 b Abs. 2 sowie in Verbindung mit der Netzzugangsverordnung, den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messstellen an Dritte zu gewährleisten. Folgende Standartverträge nach Vorgabe der Bundesnetzagentur sind ab dem 15.10.2010 für neue Vertragsverhältnisse zu verwenden:
Kommunikationsdaten
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