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Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat der SWS Netze GmbH am 26.03.2009 (Teilnetz Stralsund) und am 10.12.2008 (Teilnetz Barth) die Erlösobergrenzen gemäß § 4 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) für die erste Regulierungsperiode in den Jahren 2009 bis 2013 festgelegt. Die Festlegung der Erlösobergrenzen Strom wirkt ab dem 1. Januar 2009. Auf Basis dieser Festlegung hat die SWS Netze GmbH gemäß § 4 ARegV die Netzentgelte berechnet.
Die Preisblätter der SWS Netze GmbH finden Sie hier:
2012
2011
2010
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