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Die SWS Netze GmbH betreibt ein Stromverteilungsnetz und stellt dieses auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (EnWG), der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 25. Juli 2005 dem Lieferanten diskriminierungsfrei nach Maßgabe dieses Vertrages zur Verfügung.
Der Vertrag vermittelt dem Lieferanten den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner betreffend den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz zum Zwecke der Belieferung von Letztverbrauchern, die an das Verteilungsnetz der SWS Netze GmbH angeschlossen sind.
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