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Netznutzung - Jahresmehr- und Mindermengen (lt. § 13 (2) StromNZV)

Die Differenzmengen zwischen der bei Entnahmestellen ohne registrierende Viertelstundenleistungsmessung (Standard-Lastprofilkunden) gemessen oder auf sonstige Weise ermittelten elektrischen Arbeit und der sich aus den prognostizierten  Lastprofilen ergebenen elektrischen Arbeit gelten als vom Netzbetreiber geliefert oder abgenommen.
Unterschreitet die Summe, der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zu Grunde gelegt wurde (ungewollte Mehrmenge), dann vergütet der Netzbetreiber dem Lieferanten oder Kunden diese Differenzmenge. Im umgekehrten Fall, wenn eine ungewollte Mindermenge vorliegt, stellt der Netzbetreiber dem Lieferanten oder Kunden die Differenzmenge in Rechnung. Die Mehr- oder Mindermengen werden nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsjahres festgestellt.
Als Preis für die Abrechnung der Mehr- oder Mindermengen wird ein Marktpreis verwendet. Er wird aus den Jahresdurchschnittswerten der an der EEX-Strombörse registrierten und dokumentierten Phelix-Baseload-Preise und Phelix-Peakload-Preise für das jeweilige Abrechnungsjahr ermittelt.

Es werden die vom BDEW veröffentlichten Preise für Mehr- und Mindermengen übernommen.

Download BDEW [Externer Link]