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| Begriffe A bis C | |
| Abwasser | Durch den Gebrauch verändertes, abfließendes Wasser und jedes in die Kanalisation gelangende Wasser. Dazu zählen z. B. Schmutzwasser, Regenwasser, Fremdwasser, Mischwasser, Kühlwasser. |
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Abwasser- |
Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer wird je nach der Schädlichkeit und Fracht der Inhaltsstoffe eine Abwasserabgabe erhoben. Die rechtliche Grundlage dafür sind die Abwasserabgabengesetze des Bundes und das des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit weiteren Verwaltungsregelungen. Die Abwasserabgabe - als Bestandteil der Abwassergebühr - wird an den Landeshaushalt abgeführt. Die Berechnungseinheit ist die Schadeinheit (SE). Eine Schadeinheit entspricht etwa dem ungereinigten, täglichen Abwasser eines Einwohners. Derzeit gilt: 1 SE = 35,79 Euro. |
| Abwasser- behandlung |
Gezielte Veränderung der Abwasserbeschaffenheit durch technische, biologisch und chemische Einwirkung. In Kläranlagen wird das durch den Gebrauch verschmutzte Abwasser in einem mindestens zweistufigen Verfahren - mechanische Vorbehandlung und biologische Zweitbehandlung - von Nähr- und Schadstoffen gereinigt. |
| Abwasser- beseitigung |
Umweltgerechte Rückführung des Abwassers in den natürlichen Wasserkreislauf. Dazu muss vorher eine Abwasserbehandlung erfolgt sein. Das Landeswassergesetz macht die Gemeinden für die Abwasserbeseitigung verantwortlich. Diese regeln daher in ihren Abwasserbeseitigungs- und Abwassergebührensatzungen, wie dies für ihre Bürger erfolgen muss. |
| Abwasser- gebühren |
Für den Aufwand der Gemeinde bzw. der von ihr dafür beauftragten Dritten für das Sammeln, Ableiten und Reinigen des Abwassers wird eine verbrauchsabhängige Gebühr erhoben. Die Gebühr wird in der Abwassergebührensatzung der Gemeinde verbindlich und kostendeckend festgelegt. Die Höhe einer Gebühr hängt maßgeblich von den örtlichen Bedingungen ab. Dazu gehört auch das Finanzierungsmodell der Abwasseranlagen. Zuschüsse der öffentlichen Hand und Finanzierung über Beiträge wirken senkend auf die Gebühr. Besonderheiten, wie Höhenunterschiede, geringe Anschlussdichte bzw. sinkender Verbrauch wirken erhöhend auf die Gebühr. Die gültige Abwassergebührensatzung der Hansestadt Stralsund finden Sie unter www.stralsund.de/rathaus/ortsrecht in der jeweils aktuellen Fassung. |
| Bakterien | Sind einzellige Mikroorganismen. Sie spielen eine entscheidende Rolle im Naturkreislauf von Kohlenstoff, Stickstoff, Phosphor und Schwefel. Totes organisches und anorganisches Material (=Abwasserinhaltsstoffe) wird von ihnen und von Pilzen mineralisiert, h. h. in eine lösliche, im biologischen Kreislauf wieder nutzbare Form überführt. Darauf beruht die biologische Abwasserreinigung, bei der die dabei neu entstehende Biomasse aus dem Abwasser entfernt wird (Überschussschlamm). |
| Belebt- schlamm- verfahren |
Biologisches Abwasserreingigungsverfahren, bei dem im Belebtschlamm die Abwasserinhaltsstoffe abgebaut werden. Der Belebtschlamm besteht aus verschiedenen Bakterien und verschiedenen Makroorganismen, anorganischem und organischem Bindematerial. Die Belebtschlammflocken müssen gut mit Sauerstoff versorgt und in Schwebe gehalten werden. Die ständig belüfteten und/oder gerührten Becken nennt man Belebungsbecken. |
| Biogas | Durch biologische Vergärung (Mehangärung), d. h. also ohne Sauerstoffgegenwart, werden hier Eiweiße, Fette und Kohlenhydrate des u. a. Klärschlamms in speziellen Reaktoren (Faultürme) umgesetzt. Das entsprechende Biogas ist sehr reich an Methan (> 60 Vol %). Je nach Herkunft der Ausgangsstoffe spricht man auch vom Klärgas, Deponiegas oder Biogas in der Landwirtschaft. Das entstehende Biogas wird zur Verstromung oder nur für Heizzwecke verwendet; einen Teil der Wärme benötigt dabei der Gärungsprozess selbst. |
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Biologische |
Zweitbehandlung (gesetzlich vorgeschrieben) des Abwassers in einer Kläranlage. Hier erfolgt durch die Tätigkeit von überwiegend Bakterien eine stoffliche Verwertung der Abwasserinhaltsstoffe, die so dem Abwasser auf natürlichem, biologischem Wege entzogen werden. Die Zweitbehandlung ist eine Voraussetzung, um auf Antrag von der Kleineinleiterabgabe befreit werden zu können. Als Verfahren sind hierzu besonders das Belebtschlamm- und das Tropfkörper-Verfahren im Einsatz. Von diesen Verfahren gibt es wiederum sehr verschiedene Varianten, wie Festbee-, Rotationstauchkörper-, und SBR-Verfahren. Bei letzterem handelt es sich um ein zyklisch ablaufendes Verfahren mit erweiterter Abwasserreinigung. Daneben sind auch noch natürlich belüftete Abwasserteiche und der bepflanzte Bodenfilter (sog. Pflanzklläranlagen) als naturnahe Verfahren häufiger vertreten. Bei der erweiterten Abwasserreinigugn auf biologischem Wege sind unter besonderen technischen Bedingungen spezialisierte Bakterienarten für die Entfernung der Phospor- und Stickstoffverbindungen tätig. |
| Bodenfilter- anlagen |
Bei den Bodenfilteranlagen wird das Abwasser über eine flächige Verteilung (Verrieselung) über durchlässiges Bodensubstrat durch biologische, bakterielle Prozesse von den Abwasserinhaltstoffen gereinigt. Um eine Grundwasserverunreinigung zu vermeiden, muss die dafür genutzte Bodenschicht mindestens 1,50 m über dem höchsten Grundwasserspiegel liegen. Da diese Bedingungen in den seltesten Fällen ganzjährig vorliegen, gibt es technische Weiterentwicklungen zu diesen Anlagen: Den Launhardt-Reaktor und den bepflanzten Bodenfilter, der im allgemeinen Sprachgebrauch als Pflanzenkläranlage bezeichnet wird. Beide Verfahren haben eine Abdichtung zum Grundwasserleiter. Diese Anlagen sind bei fachgerechter Ausführung sehr wirtschaftlich und haben einen sehr hohen Gesamtreinigugnsgrad, sind jedoch in ihrer Anschlussgröße (Größenklasse beschränkt). |
| Brauch- wasser |
In der Regel nicht aufbereitetes Grund- oder Oberflächenwasser (Rohwasser), das für technische, gewerbliche, landwirtschaftliche oder gartenbauliche Zwecke genutzt wird, bei denen keine gesundheitlichen und hygienischen Anforderungen (Trinkwasser-Verordnung) bestehen. Brauchwasseranlagen müssen so beschaffen und betrieben werden, dass keine Verbindung (auch im Störungsfall) mit dem öffentlichen Trinkwassernetz besteht. Hier würde es sonst u. a. zur Verkeimung des Trinkwassernetzes kommen können, deren Folgen der Verursacher zu tragen hätte. Zum Brauchwasser zählrt auch Grauwasser, das aus der teilweisen Aufbereitung von häuslichem Abwasser erhalten wird. Es handelt sich hier um eine Mehrfachnutzung des Abwassers. In die öffentliche Schmutzkanalisation eingeleitetes Brauchwasser hat der Einleiter auf seine Kosten mengenmäßig nachzuweisen und unaufgefordert und fristgemäß der Gemeinde bzw. dem von ihr beauftragten Dritten zu melden. |
| Brunnen | Anlagen zur Grundwasserfassung, aus denen das Grundwasser in der Regel mittels Pumpen an die Oberfläche gefördert wird. Im privaten Bereich findet man meist gegrabene Brunnen; im öffentlichen Bereich dagegen gebohrte Rohrbrunnen. Der Raum um öffentliche Brunnen (Wasserfassungen, die der öffentlichen Wasserversorgung dienen) sind gesetzlich geschützt (Trinkwasserschutzzonen I bis III bzw. III A und III B) und es bestehen in diesen Räumen massive Handlungseinschränkungen. Wird Brunnenwasser im privaten Bereich für Brauchwasser-Zwecke genutzt und anschließend als Abwasser in die Schmutzkanalisation eingeleitet, so ist der Einleiter durch die gemeindliche Abwassergebührensatzung verpflichtet, dies der Gemeinde bzw. dem von ihr beauftragten Dritten unaufgefordert und fristgemäß mitzuteilen, um keine Ordnungswidrigkeit zu begehen. |
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BSB |
Üblich ist das BSB5(ATH): Analysenparameter, bei dem alle in 5 Tagen biologisch oxidierbaren Stoffe als Summe erfasst werden. Man gibt den im Abwasser benötigten Sauerstoff in mg/l an. Man muss eine Hemmstoff (ATH) zusetzen, damit diese biologische Oxidation in einem ausertbaren Bereich erfolgt. Durch den BSB5 (ATH) werden meist 40 bis 70 % aller biologisch abbaubaren Abwasserinhaltsstoffe erfasst. Es gibt wesentlich mehr Stoffe, die im Gegensatz zum CSB vom BSB gar nicht bzw. sehr unvollständig erfasst werden .Zu 100 % werden die biologisch abbaubaren Abwasserinhaltsstoffe druch den BSB32 (ATH) erfasst; also erst nach 32-tägigem Abbau. |
| Chemische Abwasser- behandlung |
Die chemische Abwasserbehandlung wird gelegentlich zusätzlich bei der erweiterten biologischen Abwasserbehandlung mit vorgesehen, um bei Störungen des biologischen Systems trotzdem die Abwasserreinigung zu gewährleisten. Dies ist besonders bei der Phosphorentfernung der Fall. Hier werden Eisen- oder Aluminiumsalze zur chemischen Fällung des Phosphors benutzt. Im 19. (und später noch einmal "ganz neu" im 20.) Jahrhundert wurde versucht durch chemische Flockung mit Eisensalzen Abwasser zu reinigen. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen wurde diese Methode schon frühzeitig wieder aufgegeben. Ähnlich erging es Versuchen, Abwasser durch Elektrolyseverfahren zu reinigen. Die Flockung wird in großen Kläranlagen teilweise noch mitgenutzt, um einige, biologisch nicht abbaubare Stoffe aus dem vorgereinigten Abwasser zu entfernen. Auch die Verwendung von stark oxidierenden Stroffen (Ozon, Chlor, Hypochlorite, Peroxide, u. a.) haben sich für die Abwasserreinigung nicht bewährt. Man benutzt sie nur gelegentlich noch für die Desinfektion des schon gereinigten Abwassers oder zur Geruchsbekämpfung. Nur für die "Schlammbeseitigung" in Kleinkläranlagen werden diese Stoffe gelegentlich noch als "Wundermittel" angeboten. |
| CSB Chemischer Sauerstoff- bedarf |
Analysenparameter, bei dem alle chemisch-katalytisch oxidierbaren Stoffe als Summe erfasst werden. Man gibt den im Abwasser benötigten Sauerstoff in mg/l an. Man verwendet diesen Summenparameter, weil die Analyse der einzelnen Abwasserinhaltsstoffe viel zu aufwendig und zu teuer wäre. Der CSB erfasst weit mehr als 85 % aller Abwasserinhaltsstoffe. Das tägliche Abwasser eines Einwohners enthält etwa 120 g CSB; entsprechend 1.500 mg/l bei einem spezifischen Abwasseranfall von 80 l je Tag. Dei gesetzlichen Mindestanforderungen für die Einleitung in ein Gewässer erlauben je nach der Anlagengröße (Größenklasse GK 1-5) folgende CSB-Werte: GK = 1 weniger als 1.000 Einwohner 150 mg/l GK = 2 weniger als 5.000 Einwohner 110 mg/l GK = 3 weniger als 10.000 Einwohner 90 mg/l GK = 4 weniger als 100.000 Einwohner 90 mg/l GK = 5 mehr als 100.000 Einwohner 75 mg/l Als inerten CSB bezeichnet man biologisch kaum noch abbaubaren CSB. Inerten CSB liefern einige gewerbliche Abwässer, unsachgemäß aufgewirbelte Schlämme in Kläranlagen und auch biologisch neu gebildete naturidentische Humusstoffe. Darum sind in Kläranlagen Ablaufwerte < 15 mg/l CSB kaum zu erreichen. Eine gesetzlich vorgeschriebene CSB-Analyse kostet etwa um 25 Euro (brutto). |
| Chemische Toiletten |
Umgangssprachliche Bezeichnung für desinfizierte Fäkalien, sie sind rechtlich kein Abwasser, sondern gelten als Abfall. Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz können sie aber in Abwasserbehandlungsanlagen verwertet werden. Als Desinfektionsmittel (=Sanitärzusätze) werden biologisch noch abbaubare (höhere Aldehyde) oder nicht biologisch abbaubare Verbindungen (Zinnorganika, Nitroverbindungen, Schwermetallkomplexe, Qua-Tenside (QUAV), diverse Stickstoff- und Schwefelverbindungen u.v.a.m.) verwendet. Chemische Toiletten können nur von großen Kläranlagen angenommen und zusammen mit dem häuslichen Abwasser gereinigt werden. Chemische Toilettenfinden als Provisorien überwiegend im Freizeitbereich Verwendung. Krankenhausabwässer werden vor Einleitung in Kanalisationen ebenfalls mit u. a. höheren Aldehyden desinfiziert. |
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Chlorierte |
Sammelbezeichnung für organische chemische Verbindungen, die chemisch gebundenes Chlor enthalten. Einige CKW werden auf Grund besonderer Eigenschaften zu den besonders gefährlichen Umweltgiften gerechnet. Viele der CKW sind biologisch nicht oder sehr schwer abbaubar. |
| Technischer Notfall | |
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Werktags von 15:30 Uhr bis 7:00 Uhr |
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| Telefon: | 0800 / 73 92 478 |
| Funktelefon: | 0171 / 41 56 922 |
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