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Sie erhalten Ihren Abholtermin für die kostenlose Sperrmüllabfuhr per e-Mail mitgeteilt. Bitte kontrollieren Sie die richtige Angabe Ihrer e-Mail-Adresse. Können Sie keine e-Mail-Adresse benennen kann Ihr Formular nicht bearbeitet werden. Bitte nutzen Sie in diesem Falle die bekannten Sperrmüllkarten.
Wunschtermine können nur unter bestimmten Voraussetzungen eingehalten werden, die vom allgem. Bestelleingang abhängig sind. Falls Wunschtermine eingehalten werden können, werden diese schriftlich bestätigt.
Sperrmüll wird nur von privaten Haushaltungen abgeholt.
Sofern Sie Sperrmüll gemeinsam mit Ihren Nachbarn abholen lassen, genügt es, wenn Sie ein Anforderungsformular ausfüllen. Der Nachbar muss sein Sperrmüll am Abholtag vor Ihr Grundstück stellen. Geben Sie die Namen der beteiligten Nachbarn bitte auf dem Anforderungsformular an.
Sie erhalten kurzfristig einen Abholtermin. Der genaue Abholtermin wird Ihnen schriftlich, in der Regel 3 bis 4 Tage vorher, mitgeteilt.
Stellen Sie bitte Ihren Sperrmüll – unverpackt und sichtbar – am Tage der Abfuhr bis 6.00 Uhr grundsätzlich vor dem Grundstück – unfallsicher zur Abholung bereit.
Die Fahrzeuge der Sperrmüllabfuhr dürfen keine Privatwege und Garagenhöfe befahren.
Autowracks, Öltanks und andere größerer Schrotteile sind direkt zum Altstoffhandel zu bringen.
Das Einzelstück darf ein Gewicht von 50kg sowie eine Größe von 2x1x0,75 nicht überschreiten.
Es wird empfohlen, gut erhaltende Möbel, gebrauchsfähige Kühlschränke, Waschmaschinen, Herde, Fernseher, Radios über Anzeigen in Zeitungen (z.B. kostenlos in bestimmten Anzeigeblättern) zu verkaufen oder abzugeben.
Gegenstände/Abfälle, die von Ihrer Größe her in die Abfallbehälter oder in die amtlichen Müllsäcke passen, gehören nicht in den Sperrmüll und werden von den Fahrzeugen der Sperrmüllabfuhr nicht mitgenommen
Gegenstände/Abfälle, die bei Bau-, Umbau- oder Reparaturarbeiten anfallen (z.B. Steine, Ziegel, Türen, Holzgebälk, Fenster), sind von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen. Gegenstände, die in den Wohnungen fest installiert sind wie Öfen, Badewannen, Waschbecken, Toiletten u.ä. gehören ebenfalls nicht zum Sperrmüll.
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