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Hafengeld

 Hafengeld - SWS Seehafen Stralsund GmbH
 1)   Für Wasserfahrzeuge, die das Hafengebiet gemäß § 1 befahren, ist je Hafenanlauf
Hafengeld zu zahlen.
Ein Hafenanlauf besteht aus je einem Eingang und je einem Ausgang. 
 2) Das Hafengeld beträgt für jeden Eingang und Ausgang je Bruttoraumzahl (BRZ)  
 2 a)    für Frachtschiffe bis 1.500 BRZ  0,07 Euro
 2 b)  für Frachtschiffe über 1.500 BRZ  0,10 Euro
 2 c)  für Frachtschiffe über 2.500 BRZ  0,13 Euro
 2 d)  für Passagierschiffe, kombinierte Passagier-Frachtschiffe sowie Fähr- und
 Fahrgastschiffe
 0,13 Euro
 2 e)  für Binnenschiffe  0,07 Euro 
 2 f)  für sonstige nichtvermessene Fahrzeuge und Geräte je m² Grundfläche  0,20 Euro