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| Kaibenutzungsgeld - SWS Seehafen Stralsund GmbH | ||
| 1) | Für die Benutzung der Kaianlagen der SWS Seehafen Stralsund GmbH beim Laden und Löschen von Seeschiffen ist für die jeweilige Ladung und für Passagiere Kaibenutzungsgeld zu zahlen. | |
| 2) | Beim Güterumschlag von Schiff zu Schiff ermäßigt bei Kaibenutzungsgeld um 50 vom Hundert | |
| 3) | Für Binnenschiffe sowie für Schiffe / Wasserfahrzeuge, die Proviant und Ausrüstungsgegenstände übernehmen, die dem Eigenbedarf des Schiffes dienen, wird kein Kaibenutzungsgeld erhoben. | |
| 4) | Das Kaibenutzungsgeld wird auch erhoben, wenn das Laden oder Löschen nicht direkt zwischen Schiff und Land, sondern unter Einsatz eines anderen Verkehrsträgers erfolgt. | |
| 5) | Das Kaibenutzungsgeld beträgt für jeden Eingang und jeden Ausgang je Tonne | |
| 5 a) | für schüttfähige und flüssige Ladung | 0,22 Euro |
| 5 b) | Stückgüter, Sackgüter, Güter auf Paletten | 0,60 Euro |
| 5 c) | Metalle, Profilstahl, sonstige Walz-Werkerzeugnisse |
0,50 Euro |
| 5 d) | Eisen- und Stahlschrott | 0,50 Euro |
| 5 e) | Industrie- und Faserholz, Stämme, Schnittholz - je fm / m³ - je rm |
0,30 Euro 0,25 Euro |
| 5 f) | Kühlgüter, leicht verderbliche Güter, Gefahrgüter, Spezialgüter | 0,90 Euro |
| 5 g) | LKW, LKW-Anhänger, Omnibusse, Kettenfahrzeuge, Traktoren, fahrbare landwirtschaftliche Maschinen, sonstige Kraftfahrzeuge und Anhänger |
4,60 Euro |
| 5 h) | Passagiere | 0,45 Euro |
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