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Kaibenutzungsgeld

Kaibenutzungsgeld - SWS Seehafen Stralsund GmbH
 1)   Für die Benutzung der Kaianlagen der SWS Seehafen Stralsund GmbH beim Laden und Löschen von Seeschiffen ist für die jeweilige Ladung und für Passagiere Kaibenutzungsgeld zu zahlen.
 2)  Beim Güterumschlag von Schiff zu Schiff ermäßigt bei Kaibenutzungsgeld um 50 vom Hundert
 3)  Für Binnenschiffe sowie für Schiffe / Wasserfahrzeuge, die Proviant und Ausrüstungsgegenstände übernehmen, die dem Eigenbedarf des Schiffes dienen, wird kein Kaibenutzungsgeld erhoben.
 4)  Das Kaibenutzungsgeld wird auch erhoben, wenn das Laden oder Löschen nicht direkt zwischen Schiff und Land, sondern unter Einsatz eines anderen Verkehrsträgers erfolgt.
 5)  Das Kaibenutzungsgeld beträgt für jeden Eingang und jeden Ausgang je Tonne
 5 a)    für schüttfähige und flüssige Ladung  0,22 Euro
 5 b)  Stückgüter, Sackgüter, Güter auf Paletten  0,60 Euro
 5 c)  Metalle, Profilstahl, sonstige Walz-Werkerzeugnisse

 0,50 Euro

 5 d)  Eisen- und Stahlschrott  0,50 Euro
 5 e)  Industrie- und Faserholz, Stämme, Schnittholz
 - je fm / m³
 - je rm
 
 0,30 Euro
 0,25 Euro
 5 f)  Kühlgüter, leicht verderbliche Güter, Gefahrgüter, Spezialgüter  0,90 Euro
 5 g)  LKW, LKW-Anhänger, Omnibusse, Kettenfahrzeuge, Traktoren,
 fahrbare landwirtschaftliche Maschinen, sonstige Kraftfahrzeuge und Anhänger
 4,60 Euro
 5 h)  Passagiere  0,45 Euro