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Liegegeld SWS Seehafen Stralsund GmbH |
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| 1) | Für Wasserfahrzeuge und andere schwimmende Geräte, die an den Hafenanlagen der SWS Seehafen Stralsund GmbH gemäß § 1 einen Liegeplatz in Anspruch nehmen, ist Liegegeld zu zahlen. | |
| 1 a) |
Für Frachtschiffe, Binnenschiffe, Passagierschiffe, die nach beendetem Laden oder Löschen bzw. Aufnehmen oder Absetzen von Passagieren länger als 48 Stunden einen Liegeplatz in Anspruch nehmen, |
0,06 Euro |
| 1 b) | Für Frachtschiffe, Binnenschiffe, Passagierschiffe, die ohne Laden oder Löschen bzw. Aufnehmen oder Absetzen von Passagieren länger als 48 Stunden einen Liegeplatz in Anspruch nehmen, - für jede weiteren angefangenen 24 Stunden je BRZ |
0,08 Euro |
| 1 c) | Für Schiffe, die im Hafen aufliegen und kein Hafengeld entrichten - für angefangene 5 Tage Liegezeit je BZR |
0,08 Euro |
| 1 d) |
Für Wasserfahrzeuge, die nicht unter die Zahlungsbefreiung nach § 5 fallen, je angefange 24 Stunden - bei vermessenen Fahrzeugen je BRZ - bei nichtvermessenen Fahrzeugen je m² |
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| 1 e) |
Für Wassersportfahrzeuge für Inanspruchnahme eines Liegeplatzes je angefange 24 Stunden - für den lfd. Meter Schiffslänge bis 8,00 Meter - für den lfd. Meter Schiffslänge über 8,00 Meter |
0,56 Euro 1,12 Euro |
| 1 f) | Für Sportfahrzeuge bei Dauernutzung von Liegeplätzen je m² Grundfläche - in der Sommersaison (01.04. - 30.09.) - in der Wintersaison (01.10. - 31.03.) |
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| 1 g) |
Für Wohn-, Hotel- und sonstige Gewerbeschiffe je m² Grundfläche und je angefangene 30 Tage |
2,55 Euro |
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