Sie sind hier: SWS Seehafen Stralsund GmbH . Hafenentgelte . Liegegeld

Start | Kontakt | Impressum | Sitemap | Suche

 

 


 Liegegeld 
 SWS Seehafen Stralsund GmbH
 
 1)     Für Wasserfahrzeuge und andere schwimmende Geräte, die an den Hafenanlagen der SWS Seehafen Stralsund GmbH gemäß § 1 einen Liegeplatz in Anspruch nehmen, ist  Liegegeld zu zahlen.
 1 a)

 Für Frachtschiffe, Binnenschiffe, Passagierschiffe, die nach beendetem Laden oder Löschen bzw. Aufnehmen oder Absetzen von Passagieren länger als  48 Stunden einen Liegeplatz in Anspruch nehmen,
 - für jede weiteren angefangenen 24 Stunden je BRZ

 

 0,06 Euro

 1 b)    Für Frachtschiffe, Binnenschiffe, Passagierschiffe, die ohne Laden
 oder Löschen bzw. Aufnehmen oder Absetzen von Passagieren länger als
 48 Stunden einen Liegeplatz in Anspruch nehmen,
 - für jede weiteren angefangenen 24 Stunden je BRZ

 

 

 0,08 Euro

 1 c)  Für Schiffe, die im Hafen aufliegen und kein Hafengeld entrichten
 - für angefangene 5 Tage Liegezeit je BZR 
 0,08 Euro
 1 d)
 Für Wasserfahrzeuge, die nicht unter die Zahlungsbefreiung nach § 5 fallen,
 je angefange 24 Stunden
 - bei vermessenen Fahrzeugen je BRZ
 - bei nichtvermessenen Fahrzeugen je m²

 

 0,15 Euro
 0,05 Euro

 1 e)
 Für Wassersportfahrzeuge für Inanspruchnahme eines Liegeplatzes
 je angefange 24 Stunden
 - für den lfd. Meter Schiffslänge bis 8,00 Meter
 - für den lfd. Meter Schiffslänge über 8,00 Meter
 

 0,56 Euro
 1,12 Euro
 1 f)  Für Sportfahrzeuge bei Dauernutzung von Liegeplätzen je m² Grundfläche
 - in der Sommersaison (01.04. - 30.09.)
 - in der Wintersaison (01.10. - 31.03.)


10,22 Euro
 5,11 Euro

 1 g)
 Für Wohn-, Hotel- und sonstige Gewerbeschiffe je m² Grundfläche
 und je angefangene 30 Tage
 2,55 Euro