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1) Auf der Grundlage des International Ship and Port Facility Security Codes (ISPS – Code) hat der Hafenbetreiber die Hafenanlagen vor unberechtigtem Zugang, vor Manipulationen an Ladungen, See- und Landtransportmitteln, an mobilen und stationären Hafenanlagen sowie an und in Gebäuden und Lagerbereichen zu schützen.
2) Alle Wasserfahrzeuge mit einer Bruttoraumzahl (BRZ) von mehr als 500 haben je Hafenanlauf ein Sicherheitsentgelt zu entrichten.
3) Das Sicherheitsentgelt beträgt je Hafenanlauf 0,05 € je BRZ bei Gültigkeit der Gefahrenstufe 1 (permanent).
4) Im Falle der Ausrufung eines erhöhten Sicherheitsrisikos durch die zuständigen Behörden (Gefahrenstufen 2 und 3) erfolgt eine Ausführung der im Gefahrenabwehrplan des Seehafens Stralsund festgelegten Maßnahmen, die auf der Grundlage des tatsächlichen Aufwands berechnet werden.
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