Linienverkehr
Die SWS Nahverkehr GmbH führt im Auftrag der Hansestadt Stralsund den Öffentlichen Personennahverkehr im Stadtgebiet durch.
Den öffentlich-rechtlichen Rahmen für diese Leistungen regelt das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in den §§ 42 und 43.
§ 42 beschreibt den Begriff Linienverkehr als eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können.
Die Busse der SWS Nahverkehr GmbH verkehren auf sieben Linien, die teilweise auch in das Umland der Hansestadt führen. Die Linien 50 und 60 werden seit Juni 1997 alternativ durch Anrufsammeltaxen ersetzt. Auskünfte über Liniennetz und Fahrpläne finden Sie unter der Rubrik Fahrplanauskunft.
In § 43 des PBefG sind Sonderformen des Linienverkehrs beschrieben, zu denen auch die von der SWS Nahverkehr GmbH durchgeführte Beförderung der Schüler von den Schulen zum Schwimmunterricht gehört.

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