Tarifbestimmungen der SWS Nahverkehr GmbH
| 1. Arten der Fahrausweise und Fahrpreise |
| Diese Informationen finden Sie hier. |
| 2. Allgemeine Bestimmungen |
| Der Tarif gilt in den Verkehrsmitteln der SWS Nahverkehr GmbH, die das Bediengebiet (Liniennetzplan) bedienen. Mit dem Erwerb des Fahrausweises erkennt der Fahrgast die - Beförderungsbedingungen - Tarifbestimmungen - öffentlich bekannt gegebenen Fahrpreise der SWS Nahverkehr GmbH in der gültigen Fassung als Inhalt des Beförderungsvertrages an. Mit Betreten der SWS Nahverkehr – Verkehrsmittel tritt der Beförderungsvertrag in Kraft. Kinder bis sechs Jahre werden unentgeltlich befördert, soweit sie in Begleitung von fahrscheinpflichtigen Personen sind. Bei der Mitnahme von mehr als vier Kindern unter sechs Jahren pro fahrscheinpflichtigen Fahrgast, ist ab dem 5. Kind der ermäßigte Fahrpreis zu entrichten. Sicherung gegen Missbrauch Jeder Fahrgast ist verpflichtet, seinen erworbenen Fahrausweis auf Verlangen zur Prüfung vorzuweisen. Bei Benutzung eines ermäßigten Zeitfahrausweises ist die dazugehörige persönliche Stammkarte vollständig ausgefüllt vorzulegen. Der Verlust eines Fahrausweises wird nicht ersetzt. |
| 3. Vertrieb |
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Der Vertrieb der Fahrausweise erfolgt |
| Die kompletten Tarifbestimmungen finden Sie hier als PDF Download. |

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