Tarifbestimmungen der SWS Nahverkehr GmbH

1. Arten der Fahrausweise und Fahrpreise
Diese Informationen finden Sie hier.
 
2. Allgemeine Bestimmungen
Der Tarif gilt in den Verkehrsmitteln der SWS Nahverkehr GmbH, die das Bediengebiet (Liniennetzplan) bedienen.

Mit dem Erwerb des Fahrausweises erkennt der Fahrgast die
- Beförderungsbedingungen
- Tarifbestimmungen
- öffentlich bekannt gegebenen Fahrpreise
der SWS Nahverkehr GmbH in der gültigen Fassung als Inhalt des Beförderungsvertrages an. Mit Betreten der SWS Nahverkehr – Verkehrsmittel tritt der Beförderungsvertrag in Kraft.

Kinder bis sechs Jahre werden unentgeltlich befördert, soweit sie in Begleitung von fahrscheinpflichtigen Personen sind. Bei der Mitnahme von mehr als vier Kindern unter sechs Jahren pro fahrscheinpflichtigen Fahrgast, ist ab dem 5. Kind der ermäßigte Fahrpreis zu entrichten.

Sicherung gegen Missbrauch
Jeder Fahrgast ist verpflichtet, seinen erworbenen Fahrausweis auf Verlangen zur Prüfung vorzuweisen. Bei Benutzung eines ermäßigten Zeitfahrausweises ist die dazugehörige persönliche Stammkarte vollständig ausgefüllt vorzulegen. Der Verlust eines Fahrausweises wird nicht ersetzt. 
 
3. Vertrieb

Der Vertrieb der Fahrausweise erfolgt
- durch vertraglich gebundene Fahrkartenagenturen
- über Fahrkartenautomaten in den Bussen
- über stationäre Fahrkartenautomaten
- beim Busfahrer, wenn der Bus mit einem Fahrausweisdrucker ausgestattet ist

Stammkarten zur Nutzung ermäßigter Zeitfahrausweise sind in allen Fahrkartenagenturen erhältlich.

Monatskarte und Monatskarte ermäßigt können auf schriftlichen Auftrag vom Kunden im Abonnementverfahren durch die SWS Nahverkehr GmbH zugestellt werden.

Das Hotelticket ist der Zimmerausweis. Diese Tickets werden von den Hotels, mit denen die NVS einen Vertrag abgeschlossen hat, ausgegeben. 

Die kompletten Tarifbestimmungen finden Sie hier als PDF Download.

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