Hafengeld 
 SWS Seehafen Stralsund GmbH
 
 1)    Für Wasserfahrzeuge, die das Hafengebiet gemäß § 1 befahren, ist je Hafenanlauf Hafengeld zu  
 zahlen. Ein Hafenanlauf besteht aus je einem Eingang und je einem Ausgang. 
 2)  Das Hafengeld beträgt für jeden Eingang und Ausgang je Bruttoraumzahl (BRZ)  
 2 a)    für Frachtschiffe bis 1.500 BRZ  0,07 Euro
 2 b)  für Frachtschiffe über 1.500 BRZ  0,10 Euro
 2 c)  für Frachtschiffe über 2.500 BRZ  0,13 Euro
 2 d)  für Passagierschiffe, kombinierte Passagier-Frachtschiffe sowie Fähr- und
 Fahrgastschiffe
 0,13 Euro
 2 e)  für Binnenschiffe  0,07 Euro 
 2 f)  für sonstige nichtvermessene Fahrzeuge und Geräte je m² Grundfläche  0,20 Euro
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