Einschränkungen / Systemleistungen in den Teilnetzen der SWS Netze GmbH

Gasnetz - Einschränkungen (nach § 33 Abs. 3 GasNZV)

Netzengpässe oder Einschränkungen der Gesamtnetzkapazität bestehen derzeit nicht. Derzeit sind keine kapazitätsrelevanten Arbeiten in den Gasnetzen der SWS Netze GmbH vorgesehen.

Gasnetz - Systemdienstleistungen (nach § 5 Abs. 2 und Abs. 3 GasNZV)

Die SWS Netze GmbH erbringt Systemdienstleistungen gemäß der Gasnetzzugangsverordnung § 5 Abs. 2 Ziff. 4., 5., 7 (Abrechnung Netznutzungsentgelte für Lieferungen im Netz der SWS Netze GmbH) und Ziff. 9. 

Sonstige Hilfstdienste gemäß § 5 Abs. 3 GasNZV werden nicht angeboten.