Netzengpässe oder Einschränkungen der Gesamtnetzkapazität bestehen derzeit nicht. Derzeit sind keine kapazitätsrelevanten Arbeiten in den Gasnetzen der SWS Netze GmbH vorgesehen.
Die SWS Netze GmbH erbringt Systemdienstleistungen gemäß der Gasnetzzugangsverordnung § 5 Abs. 2 Ziff. 4., 5., 7 (Abrechnung Netznutzungsentgelte für Lieferungen im Netz der SWS Netze GmbH) und Ziff. 9.
Sonstige Hilfstdienste gemäß § 5 Abs. 3 GasNZV werden nicht angeboten.