Grundlage für die Bedingungen zum Netzzugang und die Nutzung der Gasnetze der SWS Netze GmbH ist die "Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" in der aktuellen Fassung.
Die Vertragspartner sind gemäß § 20 Abs. 1b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005 verpflichtet, zur Abwicklung des Zugangs zu den Gasversorgungsnetzen untereinander verbindlich zusammenzuarbeiten. Die Vertragspartner sind zudem gemäß § 20 Abs. 1b EnWG verpflichtet, gemeinsame Vertragsstandards für den Netzzugang zu entwickeln.
Des Weiteren verpflichtet § 8 Abs. 6 der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) die Vertragspartner zur Abwicklung netzübergreifender Transporte eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen, in der sie alle Einzelheiten ihrer Zusammenarbeit regeln, die notwendig sind, um einen transparenten, diskriminierungsfreien, effizienten und massengeschäftstauglichen Netzzugang zu angemessenen Bedingungen zu gewähren.
Die aktuell geltende Kooperationsvereinbarung und den aktuellen Lieferantenrahmenvertrag stellen wir Ihnen im nachfolgenden zur Verfügung:
Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorungsnetzen - Änderungsfassung vom 31. März 2022 - Inkrafttreten 01.10.2022 | 2 MB |
Unser Netz wird Ihnen diskriminierungsfrei auf Basis eines Lieferantenrahmenvertrages nach § 20 Abs. 1b EnWG zur Verfügung gestellt, welcher die Modalitäten der Transportabwicklung regelt. Dieser Vertrag basiert auf den einschlägigen gesetzlichen Regelungen sowie den Festlegungen der Bundesnetzagentur und der Kooperationsvereinbarung (KOV).
Der Lieferantenrahmenvertrag regelt für den Netzzugang insbesondere die Bilanzkreiszuordnung aller Gasentnahmen und -einspeisungen des Transportkunden in den Gasverteilernetzen der SWS Netze GmbH, die Abrechnung der Netznutzung sowie der Jahresmengendifferenzen der Standardlastprofil-Kunden, den Datenaustausch zwischen den Vertragspartnern sowie die Messung und Datenbereitstellung durch die SWS Netze GmbH.
Die aktuell gültigen Netzentgelte zur Netznutzung finden Sie im Punkt Netzentgelte. Das Preisblatt zur Sperrung / Entsperrung finden Sie in unseren Ergänzenden Bedingungen (je Teilnetz) zur NDAV.
Weitere zur elektronischen Kommunikation notwendigen Daten stellen wir Ihnen im Punkt Marktpartnerkommunikation zur Verfügung.
Das in das Netz der SWS Netze GmbH einzuspeisende Erdgas muss eine Gasbeschaffenheit aufweisen, die der SWS Netze GmbH im Hinblick auf die übrigen von ihr zu transportierenden Gasmengen die Beachtung der eichrechtlichen Bestimmungen bei gleichzeitiger Einhaltung des DVGW-Regelwerkes - im besonderen G 260 und G 685 - erlaubt. Nähere Informationen finden Sie unter dem Punkt Gasbeschaffenheit.