Durch die Regulierungskammer Mecklenburg-Vorpommern werden der SWS Netze GmbH Erlösobergrenzen gemäß § 4 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) vorgegeben. Auf Basis dieser Festlegung erfolgt die Netzentgeltberechnung. Folgende Netznutzungsentgelte werden durch die SWS Netze GmbH aktuell erhoben:
Entgelte für die Nutzung des Gasverteilungsnetzes - Teilnetze Stralsund und Barth - 2023 | 244 kB |
Entgelte für die Nutzung des Gasverteilungsnetzes - Teilnetze Stralsund und Barth - 2022 | 189 kB |
Für den Messstellenbetrieb von konventionell ausgestatteten Messstellen erhebt die SWS Netze GmbH nachfolgende Entgelte: