Durch die Regulierungskammer Mecklenburg-Vorpommern werden der SWS Netze GmbH Erlösobergrenzen gemäß § 4 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) vorgegeben. Auf Basis dieser Festlegung erfolgt die Netzentgeltberechnung.Die Preisblätter der SWS Netze GmbH finden Sie nachfolgend.
Entgelte für die Nutzung des Gasverteilungsnetzes - Teilnetze Stralsund und Barth - 2021 | 649 kB |
Entgelte für die Nutzung des Gasverteilungsnetzes - Teilnetze Stralsund und Barth - 2020 | 633 kB |
Für den Messstellenbetrieb von konventionell ausgestatteten Messstellen erhebt die SWS Netze GmbH nachfolgende Entgelte: