Wir verwenden Cookies, um Ihnen die Bereitstellung unserer Dienste zu erleichtern und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website werden nur von den Stadtwerken Stralsund GmbH verwendet. Mehr erfahren Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Bestätigung für die Messwerteverwender im Rahmen der Kontrollpflicht nach § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz:
Die von uns verwendeten Messgeräte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Die SWS Netze GmbH erfüllt die für Messgeräteverwender bestehenden Verpflichtungen.