Bereitstellung von Lastgängen

In den Messentgelten ist die Bereitstellung der Daten (Informationen im Rahmen der UTILMD-Meldungen und Lastgang-Übermittliung laut GPKE) für den Zeitraum des bestehenden Liefervertrages an den entsprechenden Lieferanten enthalten. Eine gesonderte Bereitstellung entsprechender Daten an berechtigte Personen stellt eine zusätzliche Dienstleistung dar.

Eine Beauftragung nehmen Sie bitte je Messlokation über den nachfolgenden Antrag vor:

Antrag zur Bereitstellung von Lastgängen / Messdaten (Stand: 08/2022)271 kB