Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sieht gemäß § 9 den Abschluss eines Messstellenvertrages für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme vor.
Wir gehen davon aus, dass Stromlieferanten für Ihre endverbrauchenden Kunden in unserem Netzgebiet kombinierte Verträge, im Sinne des MsbG, § 9 Abs. 2 abgeschlossen haben.
Vor diesem Hintergrund bietet die SWS Netze GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber den Stromlieferanten einen Messstellenvertrag Strom über den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen nach § 9 Abs. 1 Nummer 2 MsbG als Rahmenvertrag an.
Bestandteil des Messstellenvertrages sind hierbei:
Wird vom jeweiligen Lieferanten kein Messstellenvertrag abgeschlossen, wird die SWS Netze GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber mit dem Anschlussnutzer / Anschlussnehmer einen Vertrag über den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messeinrichtungen abschließen.