Das Gesetz zur Digitalierung der Energiewende verpflichtet alle Messstellenbetreiber (also auch die SWS Netze GmbH) flächendeckend moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme einzubauen. Die SWS Netze GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber modernisiert deshalb bis zum Jahr 2032 sämtliche Stromzähler.
Was sind moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme?
Lesen Sie hierzu unsere FAQ´s, in welcher wir laufend Ihre Fragen aufnehmen und beantworten. Gleichzeitig haben wir für Sie den nachstehenden Flyer (siehe nachfolgender Link) bereitgestellt:
Flyer "Die neue digitale Zählerinfrastruktur: Ein wichtiger Schritt für die Energiewende"
Neuanschlüsse an unser Stromversorgungsnetz werden bereits mit modernen Messeinrichtungen (digitale Messtechnik) durch die SWS Netze GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber versehen.
Für bestehende konventionelle Stromzähler (z.B. Ferraris-Zähler) erfolgt ein Austausch im Rahmen eines Turnuswechsels oder auf Basis eines gesetzlich vorgeschriebenen Pflichttausches, welcher sich nach Verbräuchen an der Messstelle richtet.
Rechtzeitig vor einem von uns geplanten Wechsel werden wir Sie schriftlich kontaktieren und über das entsprechende Zählerwechselverfahren informieren.
Bei den bislang herkömmlich verbauten konventionellen Stromzählern (Ferraris-Zähler) wurde die Messtechnik als Bestandteil der Netznutzung über Ihren Lieferanten in Rechnung gestellt.
Mit Einbau einer modernen Messeinrichtung durch die SWS Netze GmbH (als grundzuständiger Messstellenbetreiber) oder einem anderen wettbewerblichen Messstellenbetreiber, werden die Entgelte für den Messstellenbetrieb nicht mehr im Netznutzungsanteil Ihrer Lieferantenrechnung aufgeführt und abgerechnet.
Ihr Stromlieferant kann mit dem Messstellenbetreiber einen Messstellenvertrag zur Rechnungsübernahme durch den Lieferanten abschließen. In diesem Fall übernimmt der Stromlieferant die Abwicklung des Messstellenbetriebes für moderne Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme. Er wird Ihnen die Entgelte für Messstellenleistungen somit weiterhin mit der Lieferabrechnung in Rechnung stellen.
Sollte Ihr Lieferant mit dem Messstellenbetreiber keinen Messstellenvertrag eingehen, wird die SWS Netze GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber mit Ihnen als Messstellennutzer einen Messstellenvertrag abschließen. Für die Messstellennutzung erhalten Sie hier eine gesonderte Messstellenrechnung durch die SWS Netze GmbH oder Ihrem wettbewerblichen Messstellenbetreiber.
Wie bereits in der vorhergehenden Frage genannt, bestimmt Ihr Stromlieferant die Abrechnung der Entgelte für den Messstellenbetrieb:
1. Wenn Ihr Stromlieferant mit der SWS Netze GmbH als Messstellenbetreiber einen Messstellenvertrag abschließt, rechnet die SWS Netze GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber das Entgelt für den Messstellenbetrieb der modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsysteme mit Ihrem Stromlieferanten ab. Dieser wird innerhalb Ihrer Lieferabrechnung den Anteil zum Messstellenbetrieb ausweisen. Die SWS Netze GmbH wird Ihnen gegenüber keine Abrechnung zur Messstellennutzung vornehmen.
2. Sollte Ihr Stromlieferant mit der SWS Netze GmbH keinen Messstellenvertrag für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen bzw. von intelligenten Messsysteme abschließen, kommt ein Messstellenvertrag zwischen Ihnen als Anschlussnutzer / Anschlussnehmer bereits dadurch zustande, das Sie Strom entnehmen (konkludentes Handeln). In diesem Fall erhalten Sie die Rechnung für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsystemen von der SWS Netze GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber. Besonderheit: Bei Anlagenbetreibern von EEG-Anlagen bzw. KWK-Anlagen, die mit einem reinen Erzeugungszähler ausgestattet sind, ist ein Messstellenvertrag in schriftlicher Form abzuschließen.
Alle Stromlieferanten wurden von der SWS Netze GmbH gebeten einen Messstellenvertrag für die von ihnen belieferten Messstellen abzuschließen.
Sollte Ihr Stromlieferant den angebotenen Messstellenvertrag nicht annehmen, wird die SWS Netze GmbH Ihnen die Engelte entsprechend dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) direkt in Rechnung stellen. Bitte beachten Sie, dass Sie somit neben einer Lieferabrechnung von Ihrem Lieferanten auch eine weitere Rechung der SWS Netze GmbH für die Messstellendienstleistungen erhalten.
Hat Ihr Stromlieferant einen Messstellenvertrag mit der SWS Netze GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber abgeschlossen brauchen Sie nichts weiter unternehmen.
Vor Einbau einer modernen Messeinrichtung müssen Sie, falls der Stromlieferant keinen Messstellenvertrag abgeschlossen hat, mit der SWS Netze GmbH einen Messstellenvertrag abschließen. Der Vertrag über den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messeinrichtungen wird vom grundzuständigen Messstellenbetreiber (SWS Netze GmbH) mit Anschlussnutzern / Anschlussnehmern (Stromkunden) abgeschlossen.
Sie können sich u.a. ebenfalls beim Verbraucherservice der Bundesnetzagentur informieren:
Internetseite der Bundesnetzagentur zu moderne Messeinrichtungen / Intelligente Messsysteme [externer Link, Aufruf im neuen Browserfenster]
mME - moderne Messeinrichtung
iMSys - intelligente Messsysteme
EEG-Anlagen - Erneuerbare-Energie-Gesetz-Anlagen
KWK-Anlagen - Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen