grundzuständiger Messstellenbetrieb der SWS Netze GmbH

Information nach § 37 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) der SWS Netze GmbH

Das am 02. September 2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt die Rahmenbedingungen zur schrittweisen Ausstattung der Letztverbraucher und Anlagenbetreiber mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ab 2017.

Der Messstellenbetrieb für digitale Messtechnik ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Die SWS Netze GmbH wird als Betreiber des Energieversorgungsnetzes in Ihrem Netzgebiet die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers wahrnehmen und ist somit für die Installation der modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme verantwortlich. Am 26.06.2017 hat die SWS Netze GmbH gegenüber der BNetzA die Wahrnehmung der Aufgabe als grundzuständiger Messstellenbetreiber angezeigt und informiert hiermit entsprechend der Verpflichtung nach § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).

Die SWS Netze GmbH wird, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten wie folgt mit intelligenten Messsystemen ausstatten:

1. bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6 000 Kilowattstunden sowie bei solchen Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht,

2. bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt.

Der grundzuständige Messstellenbetreiber kann, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Letztverbraucher und Einspeiseanlagen auch unterhalb der zuvor genannten Grenzwerte optional mit intelligenten Messsystemen ausstatten.

Soweit nach MsbG nicht die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, wird die SWS Netze GmbH Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Einspeiseanlagen mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausstatten.

In dem nachfolgenden Informationsblatt geben wir generelle Informationen über die SWS Netze GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB).


Information nach § 37 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)106 kB

Messstellenbetrieb Strom - Partnerfirmen zum Einbau moderner Messeinrichtungen

Partnerfirmen zum Einbau moderner Messeinrichtungen114 kB