Erklärung nach dem Mess- und Eichgesetz

Bestätigung für die Messwerteverwender im Rahmen der Kontrollpflicht nach § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz (MessEG):

Die von uns verwendeten Messgeräte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Die SWS Netze GmbH erfüllt die für Messgeräteverwender bestehenden Verpflichtungen.