Ersatzversorgung durch den Grundversorger

Ihre Fragen zur Ersatzversorgung

Nachfolgend antworten wir Ihnen auf die häufig gestellten Fragen zur Ersatzversorgung.

Bekomme ich weiter Energie?

Durch die Ersatzversorgung wird die Versorgung mit Strom/Gas für die nächsten 3 Monate sichergestellt. Sie bekommen weiterhin Energie geliefert.

Muss ich bei meinem alten Lieferanten meinen Vertrag kündigen?

Bitte wenden Sie sich zur Beantwortung dieser Frage an ihren alten Lieferanten.

Von welchen Energielieferanten bekomme ich meine Energie in der Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung wird durch den zuständigen Grundversorger in Ihrer Stadt sichergestellt. Auf der Informationsseite zur Grundversorgung nennen wir Ihnen den für Sie aktuell zuständigen Grundversorger.

Jeder Grundversorger ist bei Ausfall eines Lieferanten verpflichtet, die Anschlussnehmer für die ersten 3 Monate nach Ausfall im Rahmen der Ersatzversorgung mit Strom/Gas zu beliefern (§ 38 Energiewirtschaftsgesetz). In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, einen neuen Strom-/Gasliefervertrag zu schließen.

Was passiert, wenn ich in den 3 Monaten keinen Lieferanten finde? Muss ich einen anderen Lieferanten wählen?

Wenn Sie nichts unternehmen oder Sie in den nächsten 3 Monaten der Ersatzversorgung keinen anderen Lieferanten wählen, werden Sie nach Ablauf dieser Zeit weiter von Ihrem zuständigen Grundversorger im Rahmen der Grundversorgung beliefert.

 

Besonderheit für Gewerbekunden mit einem Verbrauch über 10.000 kWh/Jahr:

Gewerbekunden mit einem Verbrauch über 10.000 kWh/Jahr können nach Ablauf der 3-monatigen Ersatzversorgung nicht weiter mit Energie beliefert werden. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um einen neuen Vertrag für Ihre Strom- oder Gaslieferung.

Kann ich weiter von meinem alten Lieferanten beliefert werden?

Sobald die Voraussetzungen für eine Ersatzversorgung eingetreten sind, ist eine weitere Belieferung durch Ihren alten Lieferanten nicht mehr möglich.

Bekomme ich meine bereits bezahlten Abschläge zurückerstattet? Was ist mit meinen Vorauszahlungen?

Bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Abschlags- und/ oder Vorrauszahlungen an Ihren alten Lieferanten.

Kann ich mir sofort einen neuen Lieferanten wählen?

Ja. Dieser wird schnellstmöglichst die Belieferung mit Energie für Sie aufnehmen. Es gelten die von der Bundesnetzagentur vorgeschriebenen Wechselfristen.

Ab wann kann ich von einem Lieferanten mit Energie versorgt werden?

Es gelten die von der Bundesnetzagentur vorgeschriebenen Wechselfristen.

Welche Preise gelten in der Ersatzversorgung?

Die Preise der Ersatzversorgung entsprechen denen der Grundversorgung. Auf unserer Seite der Grundversorgung haben wir Ihnen einen jeweiligen Link zu der Internetseite des Grundversorgers bereitgestellt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Grundversorger.

An wen kann ich mich bezüglich der Abwicklung meines Liefervertrages mit meinem alten Lieferanten auch noch wenden?

Sollte es Schwierigkeiten bei der Abwicklung Ihres Liefervertrages geben, so können Sie sich auch an Verbraucherschutzorganisationen oder einen Rechtsbeistand wenden.