Nachfolgend antworten wir Ihnen auf die häufig gestellten Fragen zur Ersatzversorgung.
Durch die Ersatzversorgung wird die Versorgung mit Strom/Gas für die nächsten 3 Monate sichergestellt. Sie bekommen weiterhin Energie geliefert.
Bitte wenden Sie sich zur Beantwortung dieser Frage an ihren alten Lieferanten.
Die Ersatzversorgung wird durch den zuständigen Grundversorger in Ihrer Stadt sichergestellt. Auf der Informationsseite zur Grundversorgung nennen wir Ihnen den für Sie aktuell zuständigen Grundversorger.
Jeder Grundversorger ist bei Ausfall eines Lieferanten verpflichtet, die Anschlussnehmer für die ersten 3 Monate nach Ausfall im Rahmen der Ersatzversorgung mit Strom/Gas zu beliefern (§ 38 Energiewirtschaftsgesetz). In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, einen neuen Strom-/Gasliefervertrag zu schließen.
Wenn Sie nichts unternehmen oder Sie in den nächsten 3 Monaten der Ersatzversorgung keinen anderen Lieferanten wählen, werden Sie nach Ablauf dieser Zeit weiter von Ihrem zuständigen Grundversorger im Rahmen der Grundversorgung beliefert.
Gewerbekunden mit einem Verbrauch über 10.000 kWh/Jahr können nach Ablauf der 3-monatigen Ersatzversorgung nicht weiter mit Energie beliefert werden. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um einen neuen Vertrag für Ihre Strom- oder Gaslieferung.
Sobald die Voraussetzungen für eine Ersatzversorgung eingetreten sind, ist eine weitere Belieferung durch Ihren alten Lieferanten nicht mehr möglich.
Bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Abschlags- und/ oder Vorrauszahlungen an Ihren alten Lieferanten.
Ja. Dieser wird schnellstmöglichst die Belieferung mit Energie für Sie aufnehmen. Es gelten die von der Bundesnetzagentur vorgeschriebenen Wechselfristen.
Es gelten die von der Bundesnetzagentur vorgeschriebenen Wechselfristen.
Die Preise der Ersatzversorgung entsprechen denen der Grundversorgung. Auf unserer Seite der Grundversorgung haben wir Ihnen einen jeweiligen Link zu der Internetseite des Grundversorgers bereitgestellt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Grundversorger.
Sollte es Schwierigkeiten bei der Abwicklung Ihres Liefervertrages geben, so können Sie sich auch an Verbraucherschutzorganisationen oder einen Rechtsbeistand wenden.