Durch die Regulierungskammer Mecklenburg-Vorpommern werden der SWS Netze GmbH Erlösobergrenzen gemäß § 4 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) vorgegeben. Auf Basis dieser Festlegung erfolgt die Netzentgeltberechnung.
Für den Messstellenbetrieb von konventionell ausgestatteten Messstellen erhebt die SWS Netze GmbH nachfolgende Entgelte:
Eine Übersicht der Entgelte für Standard- und Zusatzleistungen nach § 35 MsbG der SWS Netze GmbH in der Marktrolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers finden Sie im Preisblatt für den Messstellenbetrieb von Messeinrichtungen gemäß MsbG.
Nach § 19 Abs. 2 und 3 StromNEV haben Netzbetreiber Letztverbrauchern ein individuelles Netzentgelt anzubieten, sofern ersichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus der Netz- und Umspannebene abweicht. Die Vereinbarung über ein individuelles Netzentgelt zwischen Letztverbraucher und Netzbetreiber unterliegt der Genehmigungspflicht der Bundesnetzagentur (verpflichtend ist hier die Vorlage des Genehmigungsbescheides) und erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die jeweilige Voraussetzung tatsächlich eingetreten ist. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Abrechnung der Netznutzung nach den geltenden Netzentgelten.
Folgende Genehmigungen zu individuellen Netzentgelten liegen der SWS Netze GmbH derzeitig vor:
Individuelle Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV | 22 kB |
Individuelle Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 3 StromNEV | 40 kB |
Letztverbraucher mit atypischen Verbrauchsverhalten können nach § 19 Abs. 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung ein Sonderentgelt für die Netznutzung beantragen.
Ist aufgrund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder aufgrund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast abweicht, so haben Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen diesem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 StromNEV ein individuelles Netzengelt anzubieten, das dem besonderen Nutzungsverhalten des Netzkunden angemessen Rechnung zu tragen hat.
Nachstehend bieten wir Ihnen die Hochlastzeitfenster der Verteilnetze der SWS Netze GmbH im PDF-Format zum Download an.
Hochlastzeitfenster 2023 Teilnetz Stralsund | 103 kB |
Hochlastzeitfenster 2023 Teilnetz Barth | 103 kB |
Hochlastzeitfenster 2022 Teilnetz Stralsund | 103 kB |
Hochlastzeitfenster 2022 Teilnetz Barth | 103 kB |