Veröffentlichungspflicht |
Vorschrift |
Paragraph |
Veröffentlichung SWS Netze GmbH |
Aktualisierung |
|||||
Veröffentlichungspflicht |
Jahreshöchstlast und Lastverlauf als viertelstündige Leistungsmessung, Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden, Summenlast der Fahrplanprognosen für Lastprofilkunden, Restlastkurve der Lastprofilkunden bei Anwendung des analytischen Verfahrens, Höchstentnahmelast und der Bezug aus der vorgelagerten Netzebene sowie die Summe aller Einspeisungen pro Spannungsebene und im zeitlichen Verlauf |
Vorschrift | Paragraph | Veröffentlichung SWS Netze GmbH |
Stromnetz - Schaltzeiten / Lastprofile |
Aktualisierung |
spätestens zum 01.04 eines Jahres für das Vorjahr |
||
Veröffentlichungspflicht |
Strukturmerkmale: Stromkreislängen, Installierte Leistungen der Umspannebenen, entnommene Jahresarbeit des Vorjahres, Anzahl der Entnahmestellen, Einwohnerzahl, Versorgte Fläche und Geographische Fläche |
Vorschrift | Paragraph | Veröffentlichung SWS Netze GmbH | Aktualisierung |
spätestens zum 01.04 eines Jahres für das Vorjahr |
|||
Veröffentlichungspflicht |
Verlauf, Menge und Preise für Netzverluste sowie Summenlast der Netzverluste |
Vorschrift | Paragraph | Veröffentlichung SWS Netze GmbH | Aktualisierung |
spätestens zum 01.04 eines Jahres für das Vorjahr |
|||
Veröffentlichungspflicht |
Höhe der Durchschnittsverluste und durchschnittlichen Beschaffungskosten der Verlustenergie im Vorjahr je Netz- und Umspannebene |
Vorschrift | Paragraph | Veröffentlichung SWS Netze GmbH | Aktualisierung |
spätestens zum 01.04 eines Jahres für das Vorjahr |
Veröffentlichungspflicht |
Vorschrift |
Paragraph |
Veröffentlichung SWS Netze GmbH |
Aktualisierung |
|||||
Veröffentlichungspflicht |
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher sowie Änderungen der Ergänzenden Bedingungen |
Vorschrift | Paragraph | Veröffentlichung SWS Netze GmbH | Aktualisierung |
nach Bedarf |
|||
Vorschrift | Paragraph | Veröffentlichung SWS Netze GmbH | Aktualisierung |
nach Bedarf |
|||||
Veröffentlichungspflicht |
Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen |
Vorschrift | Paragraph | Veröffentlichung SWS Netze GmbH | Aktualisierung |
nach Bedarf |
|||
Veröffentlichungspflicht |
weitere technische Richtlinien, Vorgaben und Gesetze |
Vorschrift | Paragraph | Veröffentlichung SWS Netze GmbH | Aktualisierung |
nach Bedarf |
|||
Veröffentlichungspflicht |
Verfahren zum Netzanschluss von Erzeugungsanlagen von 100 MW und mehr |
Vorschrift | Paragraph | Veröffentlichung SWS Netze GmbH | Aktualisierung |
nach Bedarf |
|||
Veröffentlichungspflicht |
Anpassung Bestehende Verträge über den Netzanschluss an und den Netzzugang zu den Energieversorgungsnetzen |
Vorschrift | Paragraph | Veröffentlichung SWS Netze GmbH | Aktualisierung |
nach Bedarf |
|||
Vorschrift | Paragraph | Veröffentlichung SWS Netze GmbH | Aktualisierung |
nach Bedarf |
Veröffentlichungspflicht |
Vorschrift |
Paragraph |
Veröffentlichung SWS Netze GmbH |
Aktualisierung |
|||||
Veröffentlichungspflicht |
Bedingungen für den Netzzugang, Musterverträge |
Vorschrift | Paragraph | Veröffentlichung SWS Netze GmbH | Aktualisierung |
spätestens zum 15.10 eines Jahres für das Folgejahr |
|||
Veröffentlichungspflicht |
voraussichtliche Netzentgelte Strom |
Vorschrift | Paragraph | Veröffentlichung SWS Netze GmbH | Aktualisierung |
nach Antragsstellung zu Änderungen der Netzentgelte (voraussichtlich zum 15.10 jeden Jahres) |
|||
Veröffentlichungspflicht |
aktuell geltende Netzentgelte Strom |
Vorschrift | Paragraph | Veröffentlichung SWS Netze GmbH | Aktualisierung |
spätestens zum 31.12. jeden Jahres für das Folgejahr |
|||
Veröffentlichungspflicht |
individuelle Netzentgelte Strom |
Vorschrift | Paragraph | Veröffentlichung SWS Netze GmbH | Aktualisierung |
Veröffentlichung wenn neue individuelle Netztentgelte nach § 19 gebildet werden |
|||
Veröffentlichungspflicht |
Lastprofile / Netznutzung - Veröffentlichung der Ergebnisse der Differenzbilanzierung |
Vorschrift | Paragraph | Veröffentlichung SWS Netze GmbH | Aktualisierung |
jährlich zum 01.03. für das Vorjahr |
|||
Veröffentlichungspflicht |
Lastprofile / Netznutzung |
Vorschrift | Paragraph | Veröffentlichung SWS Netze GmbH | Aktualisierung |
spätestens zum 01.04 eines Jahres für das Folgejahr |
|||
Veröffentlichungspflicht |
Netzengpässe oder Einschränkungen |
Vorschrift | Paragraph | Veröffentlichung SWS Netze GmbH | Aktualisierung |
spätestens zum 01.04 eines Jahres für das Folgejahr |
|||
Veröffentlichungspflicht |
Messstellenvertrages für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme |
Vorschrift | Paragraph | Veröffentlichung SWS Netze GmbH |
Messstellenbetrieb - Messstellenbetrieb Strom - Messstellenvertrag |
Aktualisierung |
nach Bedarf |
Veröffentlichungspflicht |
Vorschrift |
Paragraph |
Veröffentlichung SWS Netze GmbH |
Aktualisierung |
|||||
Veröffentlichungspflicht |
Referenzpreisblatt für die Berechnung der vermiedenen Netznutzungsentgelte |
Vorschrift | Paragraph | Veröffentlichung SWS Netze GmbH | Aktualisierung |
spätestens zum 31.12. jeden Jahres für das Folgejahr, jedoch nicht vor Genehmigung der Netzentgelte |
Veröffentlichungspflicht |
Vorschrift |
Paragraph |
Veröffentlichung SWS Netze GmbH |
Aktualisierung |
|||||
Veröffentlichungspflicht |
Ergebnisse der Differenzbilanzierung |
Vorschrift | Paragraph | Veröffentlichung SWS Netze GmbH | Aktualisierung |
spätestens zum 01.04 eines Jahres für das Vorjahr |
|||
Veröffentlichungspflicht |
einheitlicher Preis für Jahresmehr- und Jahresmindermengen |
Vorschrift | Paragraph | Veröffentlichung SWS Netze GmbH | Aktualisierung |
spätestens zum 01.04 eines Jahres für das Vorjahr |
Veröffentlichungspflicht |
Vorschrift |
Paragraph |
Veröffentlichung SWS Netze GmbH |
Aktualisierung |
|||||
Veröffentlichungspflicht |
Hochlastzeitfenster |
Vorschrift | Paragraph | Veröffentlichung SWS Netze GmbH | Aktualisierung |
spätestens zum 31.10 jeden Jahres für das folgende Kalenderjahr |
Veröffentlichungspflicht |
Vorschrift |
Paragraph |
Veröffentlichung SWS Netze GmbH |
Aktualisierung |
|||||
Veröffentlichungspflicht |
Vorgaben für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen und Schaltzeiten |
Vorschrift | Paragraph | Veröffentlichung SWS Netze GmbH | Aktualisierung |
spätestens zum 31.12. jeden Jahres für das Folgejahr |
Veröffentlichungspflicht |
Vorschrift |
Paragraph |
Veröffentlichung SWS Netze GmbH |
Aktualisierung |
|||||
Veröffentlichungspflicht |
Gleichbehandlungsbericht |
Vorschrift | Paragraph | Veröffentlichung SWS Netze GmbH | Aktualisierung |
spätestens zum 31.03 eines Jahres für das Vorjahr |
|||
Veröffentlichungspflicht |
Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung |
Vorschrift | Paragraph | Veröffentlichung SWS Netze GmbH | Aktualisierung |
spätestens zum 01.07 alle 3 Jahre, beginnend ab 2015; geltend für die 3 Folgejahre |
|||
Veröffentlichungspflicht |
Bedingungen und allgemeine Preise für die Grundversorgung von Haushaltskunden in Niederspannung |
Vorschrift | Paragraph | Veröffentlichung SWS Netze GmbH | Aktualisierung |
spätestens zum 01.04 eines Jahres für das Vorjahr |
Veröffentlichungspflicht |
Vorschrift |
Paragraph |
Veröffentlichung SWS Netze GmbH |
Aktualisierung |
|||||
Veröffentlichungspflicht |
SWS Netze GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber in den Teilnetzen Barth und Stralsund |
Vorschrift | Paragraph | Veröffentlichung SWS Netze GmbH |
Messtellenbetrieb - Messstellenbetrieb Strom - grundzuständiger Messstellenbetreiber |
Aktualisierung |
nach Bedarf |
||
Veröffentlichungspflicht |
Informationspflicht des grundzuständigen Messstenbetreibers - Veröffentlichung Preisblatt mit jährlichen Preisangaben für mindestens drei Jahre |
Vorschrift | Paragraph | Veröffentlichung SWS Netze GmbH |
Messtellenbetrieb - Messstellenbetrieb Strom - Entgelte Messstellenbetrieb |
Aktualisierung |
jährlich zum 31.12. jeden Jahres für das Folgejahr |
||
Veröffentlichungspflicht |
Verbraucherbeschwerden / Schlichtungsstelle |
Vorschrift | Paragraph | Veröffentlichung SWS Netze GmbH |
Messtellenbetrieb - Messstellenbetrieb Strom - Schlichtungsstelle |
Aktualisierung |
nach Bedarf |
||
Veröffentlichungspflicht |
Bestätigung für die Messwerteverwender im Rahmen der seiner Kontrollpflicht |
Vorschrift | Paragraph | Veröffentlichung SWS Netze GmbH |
Messtellenbetrieb - Messstellenbetrieb Strom - Mess- und Eichgesetz (MessEG) |
Aktualisierung |
nach Bedarf |
Veröffentlichungspflicht |
Vorschrift |
Paragraph |
Veröffentlichung SWS Netze GmbH |
Aktualisierung |
|||||
Veröffentlichungspflicht |
Berichterstattung nach § 77 EEG |
Vorschrift | Paragraph | Veröffentlichung SWS Netze GmbH |
Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (externer Link) |
Aktualisierung |
nach dem 30. September eines Jahres |
||
Veröffentlichungspflicht |
Information über personenbezogene Daten |
Vorschrift | Paragraph | Veröffentlichung SWS Netze GmbH | |||||
Veröffentlichungspflicht |
Verbraucherbeschwerden / Schlichtungsstelle |
Vorschrift | Paragraph | Veröffentlichung SWS Netze GmbH |
Alle Angaben aus den vorhergehenden Aufstellungen erfolgen ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.