SWS Netze GmbH

Netzinformationen zum Strom- und Gasnetz

Entgelte SWS Netze GmbH in den Marktrollen Netzbetreiber und grundzuständiger Messstellenbetreiber

nach § 21 StromNEV und § 21 Abs. 1 StromNEV
nach § 13 GasNEV 

inklusive Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach §18 Abs. 2 StromNEV

Grundversorgung Strom und Gas

gemäß § 36 EnWG

Der Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netz der allgemeinen Versorgung mit Strom und/oder Gas beliefert.

Der Grundversorger ist verpflichtet, alle Haushaltskunden zu den veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen zu versorgen. Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf Energieversorgung durch den Grundversorger. Entweder erfolgt der Vertragsabschluss als aktiver Vertragsschluss von Ihnen mit dem Grundversorger oder automatisch durch sog. "konkludentes Verhalten" (z.B. Lichteinschalten in der neuen Wohnung).

Die Grund- und Ersatzversorgungen werden in der ↗ Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) bzw. ↗ Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) geregelt.

Stromnetz: Grundversorger im Teilnetz Stralsund

Grundversorger für den Zeitraum Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 im Teilnetz Stralsund:

SWS Energie GmbH
Frankendamm 7
18439 Stralsund

Bedingungen und allgemeine Preise für die Grundversorgung in der Hansestadt Stralsund entnehmen Sie bitte den Internetseiten der SWS Energie GmbH

Stromnetz: Grundversorger im Teilnetz Barth

Grundversorger für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 im Teilnetz Barth:

Stadtwerke Barth GmbH
Hölzern-Kreuz-Weg 11
18356 Barth

Bedingungen und allgemeine Preise für die Grundversorgung in der Stadt Barth entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Stadtwerke Barth GmbH.

Gasnetz: Grundversorger im Teilnetz Stralsund

Grundversorger für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021 sowie für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 in der Hansestadt Stralsund ist:

SWS Energie GmbH
Frankendamm 7
18439 Stralsund

Bedingungen und allgemeine Preise für die Grundversorgung in der Hansestadt Stralsund entnehmen Sie bitte den Internetseiten der SWS Energie GmbH.

Gasnetz: Grundversorger im Teilnetz Barth

Grundversorger für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021 sowie für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 in der Vinetastadt Barth ist:

Stadtwerke Barth GmbH
Hölzern-Kreuz-Weg 11
18356 Barth

Bedingungen und allgemeine Preise für die Grundversorgung in der Stadt Barth entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Stadtwerke Barth GmbH.

Hochlastzeitfenster

nach § 19 Abs. 2 StromNEV

Entsprechend der Anforderungen nach § 19 Abs. 2 stellen wir Ihnen die Hochlastzeitfenster für das jeweilige Teilnetz zur Verfügung.

→ Hochlastzeitfenster Teilnetz Stralsund - aktuell

→ Hochlastzeitfenster Teilnetz Barth - aktuell

→ Hochlastzeitfenster Teilnetz Stralsund - Vorzeitraum

→ Hochlastzeitfenster Teilnetz Barth - Vorzeitraum

 

Kooperationsvereinbarung Gas

Nachfolgend stellen wir Ihnen die Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen in der aktuellen Änderungsfassung zur Verfügung.

→ Kooperationsvereinbarung

Lastgangdaten

nach § 23c EnWG

Veröffentlichung der SWS Netze  GmbH gemäß §23c Abs. 3 Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

 

Lastprofile

Die SWS Netze GmbH wendet das analytische Bilanzierungsverfahren an. Der EIC-Dode lautet: 11YV000000009153.

 

Messstellenbetrieb: Einhaltung gesetzlicher Anforderungen Messgerätverwendung

nach § 33 Abs. 2 MessEG

Erklärung der SWS Netze GmbH

Die von uns verwendenden Messgeräte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.  Wir erfüllen die für Messgeräteverwender bestehenden Verpflichtungen.

Messstellenbetrieb: Informationspflicht des grundzuständigen Messstellenbetreibers

nach § 37 Abs. 1 MsbG

Bis zum Jahr 2032 erhalten alle unsere Anschlusskunden eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem. Die Entgelte zum Messstellenbetrieb, die angebotenen Standardleistungen nach §34 Abs. 1 MsbG sowie unsere Zusatzleistungen §34 Abs. 2 MsbG finden Sie in der Entgeltaufstellung.

Netzbericht

nach § 14d EnWG

Gemäß § 14d EnWG werden hier jährlich die Netzkarten mit den Engpassregionen des Hochspannungsnetzes und ihre Planungsgrundlagen zur Entwicklung von Ein- und Ausspeisungen veröffentlicht.

Netzengpässe

nach § 15 Strom NZV

Für das Kalenderjahr 2023 bestanden im Stromverteilungsnetz Engpässe im Sinne des § 15 Absatz 2 Stromnetzzugangsverordnung, die über den Prozess Redispatch 2.0 behoben wurden.

 

Preise für Mehr- und Mindermengenabrechnung

nach § 13 Abs. 3 StromNZV

Gemäß § 13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) sind durch die Netzbetreiber einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen. Diese werden monatlich durch den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) veröffentlicht.

↗ Preise für Mehr- und Mindermengen BDEW

Strukturdaten und netzrelevante Daten

nach § 23c EnWG

Entsprechend § 23c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) haben Netzbetreiber Strukturdaten und netzrelevante Daten bereitzustellen.

→ Strukturdaten und netzrelevante Daten - Stromnetz

→ Strukturdaten und netzrelevante Daten - Gasnetz

Verlustenergie / Netzverluste

nach § 22 Abs.1 EnWG und § 10 Abs. 12 StromNZV

Die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind gemäß § 22 Abs. 1 EnWG und § 10 Abs. 12 StromNZV verpflichtet, die zur Deckung von Netzverlusten benötigte Energie nach transparenten nicht diskriminierenden und marktorientierten Verfahren zu beschaffen.

 

 

Wiederverkäufereigenschaft

§ 13 Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 UStG

Die SWS Netze GmbH ist kein Wiederverkäufer im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 Umsatzsteuergesetz (UStG).