Die Anlage muss entweder fest angeschlossen werden oder steckbar über eine Energiesteckvorrichtung nach DIN VDE V 0628-1. Die Montage der steckerfertigen PV-Anlage muss in beiden Anschlussfällen durch einen Elektro-Installateur erfolgen. Die Inbetriebsetzung einer Anlage an einer bereits vorhandenen Energiesteckvorrichtung kann dann durch den Betreiber jederzeit selbst erfolgen.
Die steckerfertige PV-Anlage kann entweder singulär an einen eigenen Einspeisestromkreis angeschlossen werden.
Sie kann im alternativ an einen Endstromkreis zusammen mit anderen Verbrauchern nach DIN VDE V 0100-551-1. In diesem Fall ist eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) zwingend vorgeschrieben, sie muss alle aktiven Leiter inkl. Neutralleiter unterbrechen. Die Auslöseschwelle- und die Auslösezeit müssen eingehalten werden (geprüft durch Elektro-Installateur). Die Summe aus der Dimensionierung der Schutzeinrichtung und der Leistung der steckerfertigen PV-Anlage dürfen die zulässige Leitungsbelastung nicht übersteigen, ggf. wird ein Sicherungstausch notwendig. Dieses wir durch Ihren Elektro-Installateur geprüft. Er hat zusätzlich zu prüfen, ob die Anforderungen an die Leitungsdimensionierung erfüllt werden.
Die Anlage muss über einen Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) verfügen, der den anerkannten Regeln der Technik (VDE-AR-N 4105) entspricht.
Ein Zweirichtungszähler ist notwendig. Ein evtl. notwendiger Zählertausch erfolgt durch Ihren Messstellenbetreiber. Die Angabe, wer Ihr Messstellenbetreiber ist, finden Sie auf Ihrer Stromrechnung.
Es besteht eine Anmeldepflicht der steckerfertigen PV-Anlage beim zuständigen Netzbetreiber, der SWS Netze GmbH. Hierfür stellen wir Ihnen ein nachfolgende Anmeldemöglichkeiten zur Verfügung.
Ebenso muss die steckerfertige PV-Anlage beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden.