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Entsprechend den Vorgaben des § 120 Abs. 4 des Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) veröffentlichen wir nachfolgend das jeweilige Entgelt der SWS Netze GmbH für dezentrale Einspeisung nach § 18 Abs. 2 StromNEV:
Entgelt für dezentrale Einspeisung (gültig ab 01.01.2023) | 179 kB |
Entgelt für dezentrale Einspeisung (gültig ab 01.01.2022 bis 31.12.2022) | 175 kB |