Am 1. Juli 2017 ist die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft getreten.
Mit dem Marktstammdatenregister (MaStR), welches durch die Bundesnetzagentur betrieben wird, ist ein Register entstanden, das alle wesentlichen Akteure der Bereiche Strom und Gas erfasst. Vor dem Hintergrund des in den vergangenen Jahren erfolgten Zuwachses vor allem an Stromerzeugungsanlagen soll die Datengrundlage für die Energiewirtschaft umfassend verbessert werden und der Energiemarkt als Ganzes abgebildet werden. Die Inbetriebnahme des Registers seitens der Bundesnetzagentur (BNetzA) erfolgte am 31.01.2019.
Die MaStRV gilt für alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen und Speicher. Bei Anlagen, die vor dem Start des Webportals (vor dem 31.01.2019) in Betrieb gegangen sind, galt i. d. R. eine zweijährige Frist zur Registrierung. Für Neuanlagen, die seit dem Start des MaStR-Webportals in Betrieb genommen werden, gilt nach Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung.
Wichtige Informationen:
- Für die Registrierung von Anlagen und Akteuren im MaStR sind die Registrierungsfristen zu beachten. Bei Einheiten beginnt die Frist mit der Inbetriebnahme der Einheit. Der Zeitpunkt der ersten Netzeinspeisung ist für die Registrierungsfrist nicht von Bedeutung. Das Datum der erstmaligen Inbetriebnahme ist in den meisten Fällen dem Inbetriebnahmeprotokoll des Installateurs zu entnehmen. Bei Solaranlagen, Batteriespeichern und Windenergieanlagen ist das Inbetriebnahmedatum der Einheit und der EEG-Anlage fast in allen Fällen identisch.
- Damit die Zahlungen nach dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) oder dem KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) ohne Abzüge ausbezahlt werden können, müssen die in der Verordnung vorgegebenen Registrierungspflichten beachtet werden. Ansonsten tritt keine Fälligkeit des Anspruchs auf eine Auszahlung ein!
Die Bundesnetzagentur hat auf ihrer Internetpäsenz umfassende Informationen zum Marktstammdatenregister, den Meldepflichten sowie Informationen zur Veröffentichung von Registrierungsdaten zusammengefasst.
Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie nachfolgend auf der Seite der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur stellt zusätzlich Registrierungshilfen in Form von Videos und Informationsblättern bereit.
Unter nachfolgendem Link können Sie Ihre bestehenden oder neuen Erzeugungsanlagen und Speicher im Marktstammdatenregister registrieren und bei Bedarf anpassen.
Registrierung von Akteuren und Erzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister