Datenkommunikation SmartMeterGateway

Bestandteil vertraglicher Regelungen, die eine Datenkommunikation durch das oder mit Hilfe des Smart-Meter-Gateways auslösen, muss ein standardisiertes Formblatt sein, in dem kurz, einfach, übersichtlich und verständlich die sich aus dem Vertrag ergebende Datenkommunikation aufgelistet wird. Das vorliegende Formblatt enthält insbesondere Angaben dazu, wer welche Daten von wem, wie oft und zu welchem Zweck erhält. Im Rahmen dieses Formblattes werden folgende Abkürzungen für Beteiligte verwendet: LF = Lieferant, NB = Netzbetreiber, MSB = Messstellenbetreiber, ÜNB = Übertragungsnetzbetreiber, LV = Letztverbraucher (Kunde). Es gilt für die Marktkommunikation nach den Vorgaben der Festlegung BK6-18-032, die seit dem 1. Dezember 2019 umzusetzen ist.

Download Formblatt Datenkommunikation mit Smart-Meter-Gateway zwischen den Beteiligten nach § 54 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) der SWS Energie GmbH273 kB2020-08-25