Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV | |||
Niederspannungsanschlussverordnung - NAV | |||
AGB Strom bis 100.000 kWh - gültig ab 01.01.2023 | 134 kB | 2022-11-18 | |
AGB Strom bis 100.000 kWh - gültig ab 01.01.2022 | 173 kB | 2022-03-14 | |
Ergänzende Bedingungen zur StromGVV ab 01.01.2023 | 120 kB | 2022-11-18 | |
Ergänzende Bedingungen zur StromGVV ab 01.01.2022 | 120 kB | 2022-03-14 | |
Muster Abwendungsvereinbarung für die Grundversorgung Strom / Gas | 316 kB | 2023-04-06 | |
AGB für Übertragungsverträge mit E-Mobilisten | 92 kB | 2022-04-12 |
Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung - FFVAV | |||
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) |
Muster Widerruf | 10 kB | 2021-11-16 | |
Datenschutzinformation | 119 kB | 2021-11-16 |
Wir bringen mehr Transparenz in Ihre Stromrechnung. Damit Sie als Verbraucher und Kunde wissen, wie sich die von uns gelieferte elektrische Energie zusammensetzt, haben wir den Strombezug in die Anteile fossil, atomar und regenerativ aufgeschlüsselt. Vergleichsweise zeigen wir Ihnen den bundesweiten Energiemix. Sie sind dadurch in der Lage, bei einem Angebotsvergleich nicht nur den Strompreis sondern auch die Zusammensetzung in Ihre Entscheidung einzubeziehen. Darüber hinaus können Sie vergleichen, welche Treibhausgasemissionen und radioaktiven Abfälle bei der Erzeugung elektrischer Energie entstehen. Mit Ihrer Entscheidung bestimmen Sie die Nachhaltigkeit unserer Umwelt.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), § 5 GefStoffV haben die Lieferanten von Erdgas ein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen und zu veröffentlichen. Als Grundversorger im Netz der SWS Netze GmbH veröffentlicht die SWS Energie GmbH zu Ihrer Information nachfolgend das Sicherheitsdatenblatt (Stand: 17.12.2018).
Bitte beachten Sie, dass das Sicherheitsdatenblatt in Abhängigkeit des örtlichen Netzbetreibers abweichen kann.
Sicherheitsdatenblatt Erdgas | 130 kB | 2018-12-20 |
Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualtität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.
Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen betreffen, sind zu richten an: SWS Energie GmbH, Frankendamm 7, 18439 Stralsund, Telefon: 03831 241 0, E-Mail: service|at|energie-stralsund.de.
Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie e. V. verpflichtet.
Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel. 030 2757240-0, www.schlichtungsstelle-energie.de , info|at|schlichtungsstelle-energie.de .
Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030-22 48 0-50 0, Telefax: 030-22 48 0-3 23, E-Mail: verbraucherservice-energie|at|bnetza.de.
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Verbraucherservice Energie Bundesnetzagentur, Postfach: 8001, 53105 Bonn, Telefon 030 22480 - 500, Fax 030 22480 - 323, Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9:00 - 15:00 Uhr Freitag 9:00 - 12:00 Uhr, E-Mail: verbraucherservice-energie|at|bnetza.de