Abschlagszahlungen |
Sie bezahlen monatlich einen gleichbleibenden Abschlag für Ihre Stromlieferung. Dieser errechnet sich aus Ihrem Vorjahresverbrauch bzw. bei einer Neuanmeldung auf Basis unserer Erfahrungswerte. Ist die Summe Ihrer Abschlagsbeträge größer als die Summe der Jahresverbrauchsabrechnung, erhalten Sie das Guthaben abzüglich des Betrages der ersten Abschlagszahlung für das neue Verbrauchsjahr ausgezahlt. Die Abschläge werden jeweils nach einer Jahresverbrauchsabrechnung automatisch Ihrem Verbrauchsverhalten neu angepasst. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Abschlagsbeträge selbst zu bestimmen. |
Arbeitspreis |
Der Arbeitspreis ist das Entgelt für die verbrauchten Kilowattstunden (kWh). |
Elektrische Leistung |
Die elektrische Leistung ist ein Momentanwert. Sie beschreibt die Intensität, mit der zu einem Zeitpunkt elektrische Energie erzeugt oder verbraucht wird. Je höher die Leistung eines elektrischen Gerätes ist, desto mehr Energie wird in einer Zeiteinheit verbraucht. Die Einheit wird in Watt oder Kilowatt angegeben. |
Grundpreis |
Der Grundpreis besteht aus einem Leistungspreis für die in Anspruch genomme elektrische Leistung und dem Verrechnungspreis. |
Jahresverbrauch |
Der Jahresverbrauch ist die Menge an Strom, die jährlich von Ihnen in Anspruch genommen wird. Sie wird in Kilowattstungen (kWh) angegeben. |
Jahresverbrauchs- |
Am Jahresende werden die in Anspruch genommenen Kilowattstunden von Ihrem Stromzähler abgelesen. Anhand dieser Daten wird eine Jahresverbrauchsabrechnung erstellt. Aus dieser Rechnung können Sie entnehmen, wie viel elektrische Energie Sie im Abrechnungszeitraum verbraucht haben, welche Preise Ihnen dafür in Rechnung gestellt wurden und welchen Geldbetrag Sie bereits durch Ihre Abschlagszahlungen bezahlt haben. |
Kilowattstunde (kWh) |
Einheit, in der der Verbrauch von elektrischer Energie gemessen wird. Benutzen Sie z. B. einen Staubsauger mit 1.000 Watt Leistung, verbrauchen Sie 1 kWh, wenn Sie eine Stunde lang Ihre Wohnung saugen. |
Leistungspreis |
Der Leistungspreis ist das Entgelt, welches für die Bereitstellung und Inanspruchnahme elektrischer Leistung erhoben wird. Dieser kommt zur Anwendung bei installierten Leistungsmesseinrichtungen. |
Schwachlasttarif |
Um eine möglichst gleichmäßige Auslastung des Verteilernetzes zu erreichen, bieten wir an entsprechenden Tageszeiten günstigere Strompreise an. Die Schwachlastzeit beträgt innerhalb von 24 Stunden 8 Stunden, davon mindestens zusammenhängend 6 Stunden. Sie liegt in der Regel zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr. Dieser Tarif kann in Verbindung mit dem Produkt classic und dem Produkt für Wärmepumpen kombiniert werden. Zur Erfassung und Abrechnung der Verbräuche in den unterschiedlichen Zeiten ist ein Messgerät mit zwei integrierten Zählwerken oder ein separates zweites Messgerät erforderlich. |
Verrechnungspreis |
Ist das Entgelt für Messung, Abrechnung und Inkasso sowie für die Bereitstellung der technisch notwendigen Mess- und Steuereinrichtungen. |
Arbeitspreis |
Der Arbeitspreis ist das Entgelt für jede abgenommene Kilowattstunde (kWh). Er bildet den variablen Kostenanteil. Die Gasbezugskosten steigen mit zunehmendem Gasbedarf. Die Erdgasmenge wird über einen Zähler in Kubikmeter (m3) gemessen und in kWh abgerechnet (siehe Erläuterungen zum Brennwert). |
Leistungspreis |
Grundsätzlich spiegelt der Leistungspreis die anteiligen Kosten des Netzbetreibers für die zur Belieferung des einzelnen Kunden notwendige Infrastruktur wider. Der Leistungspreis ist abhängig von der maximal bereitgestellten Lieferkapazität pro Stunde, aber unabhängig von der in der Summe bezogenen Erdgasmenge. Soweit die Abnahmestruktur des Gasbezuges konstant bleibt, hat der Leistungspreis einen Fixkostencharakter. Die Höhe des Fixkostenanteils wird durch die Bezugsstruktur bestimmt. Ein wichtiges Maß für die Bezugsstruktur ist die Benutzungsstundenzahl. Diese wird ermittelt, indem man den Gas Bezug in kWh pro Jahr durch die maximale in einer Stunde bezogene Menge in kW teilt. Eine konstante Lieferung über ein Jahr hat eine Benutzungsstundenzahl von 8.760 = 365 Tage x 24 Stunden. Mit sinkender Benutzungsstundenzahl steigt der Fixkostenanteil der Gaslieferung. |
Mess-/ Verrechnungspreis |
Der Verrechnungspreis ist das Entgelt für die Verrechnung, das Inkasso sowie der technischen Mess- und Steuereinrichtungen. |
Grundpreis |
Der Grundpreis ist die Summe aus Leistungspreis und Verrechnungspreis. Der Preis ist unabhängig vom Verbrauch der Energie. |
Brennwert |
Der Brennwert gibt die gesamte Wärmemenge an, die bei der vollständigen Verbrennung von einem Kubikmeter Erdgas entsteht. Der Brennwert des gelieferten Erdgases wird nach dem Eichgesetz ständig überprüft. Das Erdgas wird in Kubikmetern geliefert und am Zähler gemessen. Die Abrechnung erfolgt in kWh. Für die Umrechnung benötigt man den Umrechnungsfaktor, der im DVGW Arbeitsblatt G685 beschrieben ist. Überschlägig kann mit einem Umrechnungsfaktor von 11 kWh/m3 gerechnet werden. |
Z-Zahl |
Mit der Z-Zahl gemäß DGVW-Arbeitsblatt G685 wird der örtliche Einfluss von Druck und Temperatur berücksichtigt. |