Energieeffizenzberatung

Die SWS Energie GmbH sieht sich als ganzheitlicher Energiedienstleister in der Verantwortung einen erheblichen Beitrag zum lokalen Klimaschutz beizutragen. Aus diesem Grunde betreiben wir nicht nur technisch moderne Anlagen und handeln mit Erneuerbaren Energien, sondern unterstützen auch unsere Kunden auf Ihrer ständigen Suche nach effizienten Lösungen.

Unsere Untersuchungen beginnen bei den thermischen Gebäudehüllen, gehen über die technische Gebäudeausrüstung und berücksichtigen die individuellen Nutzeranforderungen. Es werden einzelne Kleinstanlagen und Gebäude bis hin zu komplexen Quartieren oder Liegenschaften entsprechend der Kundenanforderungen betrachtet.

Als jahrelanger Energiedienstleister erkennen wir sehr schnell die Potenziale und können ohne viel Aufwand bereits erste Erkenntnisse nach wenigen Schritten vor Ort benennen. Für erste grobe Aussagen ist oft eine Initialberatung ausreichend, die für unsere Stammkunden mit einem äußerst geringen Kostenaufwand versehen ist und teilweise in die Energielieferverträge reinverhandelt werden kann. Durch eine sehr transparente Beratung werden dem Kunden die Entscheidungshilfen für zukünftige Investitionen gegeben, die er benötigt, um ein Maximum an Behaglichkeit bei vollem Nutzen und möglichst geringem Aufwand zu erleben.

Zusätzlich zu den Beratungstätigkeiten können im Anschluss Systeme installiert und Vorgehensweisen implementiert werden, damit Sie eine stetige Erfolgskontrolle haben. Eigens dafür wird bei Ihnen ein Energiemanagementsystem errichtet.

 

Hier können Sie sich verschiedene Projektinformationen downloaden:

Download Energetische Untersuchungen bei der HAB Hallen- und Anlagenbau GmbH408 kB2019-11-25
Download Modellvorhaben Energieeffizienz-Denkmalschutz TP1 Monitoring649 kB2019-11-25
Download Modellvorhaben Energieeffizienz-Denkmalschutz TP3 Solarpool458 kB2019-11-25
Download Integriertes Quartierskonzept Q6 HST407 kB2019-11-25

Energieaudit nach DIN EN 16247-1

 Am 6. März 2015 hat der Bundesrat den Entwurf vom Energie-Dienstleistungsgesetz beschlossen. Damit soll die europäische Energieeffizienzrichtlinie aus dem Jahr 2012 in deutsches Recht umgesetzt werden. Das heißt, dass alle Unternehmen, die nicht entsprechend der EU-Definition als kleine der mittlere Unternehmen (KMU) gelten, bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit oder ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nachweisen müssen.

Was bedeutet das konkret und für welche Unternehmen trifft dieses Gesetz zu?
Unternehmen, die nicht als klein oder mittelgroß gelten sind Großunternehmen. Diese werden nach ihrer Mitarbeiteranzahl und ihrem Jahresumsatz bestimmt. Laut Europäischer Union definieren sich Großunternehmen ab einem Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro und mindestens 250 Beschäftigten. Derartige Unternehmensgrößen sind in unserer Region selten zu finden. Allerdings geht die Definition der Nicht-KMU noch weiter, denn es sind auch Unternehmen, die mindestens 25 Prozent Beteiligungen an anderen Unternehmen besitzen oder selbst von anderen Unternehmen gehalten werden. Ebenfalls sind auch Unternehmen betroffen, die zu mehr als 25 Prozent im Besitz von öffentlichen Körperschaften sind.

Alle diese Nicht-KMU müssen ein Energieaudit durchführen. Per Definition sind also auch kleinere Unternehmen mit entsprechenden Fremdbeteiligungen betroffen. Das sind oftmals kommunale Unternehmen, wie zum Beispiel Stadtwerke, Wasserver- und Abwasserentsorgungsbetriebe, Nahverkehre, Wohlfahrtseinrichtungen, Wohnungsbaugesellschaften oder Wohnungsgenossenschaften.

Was ist ein Energieaudit und für was soll es abgeschlossen werden?
Energieaudits haben die Aufgabe, die eigene Energieeffizienz zu bestimmen, Verbesserungsmöglichkeiten aufzudecken und diese zu nutzen. Somit werden die Unternehmen tätig, einen Beitrag am gemeinsamen Energieziel zu leisten. Bis zum Jahr 2020 sollen die Treibhausgasemissionen in Deutschland um 20 Prozent und bis zum Jahr 2050 um 50 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 reduziert werden.

Deutschland hat längst zuvor einen Sonderweg für das produzierende Gewerbe ermöglicht. Unternehmen, die sich teilweise von der Zahlung der EEG-Umlage befreien lassen wollten, mussten bereits ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 einführen. Das Vorhandensein solch eines Systems für bestimmte Unternehmen ist auch Voraussetzung für den Spitzenausgleich zur Rückerstattung von Energiesteuern. Alternativ ist für einige ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 möglich.

Die SWS Energie GmbH, mit eigenem vom TÜV Saarland zertifizierten Auditor, unterstützt Unternehmen der Region beim Aufbau ihres eigenen Energiemanagementsystems oder des alternativen Energieaudits nach DIN EN 16247-1.

 

Download Energieaudit nach DIN EN 16247-1462 kB2016-07-28

BAFA-zertifizierter Energieauditor 

Dipl.-Ing. Christian Wussack

Dipl.-Ing. Christian Wussack

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Frankdendamm 7
18439 Stralsund

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