Abrechnung von Mehr- und Mindermengen Strom

Bezüglich der Abrechnung der Mehr- und Mindermengen nach der Einführung des Reverse-Charge-Verfahrens teilen wir mit Verweis auf das BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2017 nachfolgend unsere Verfahrensweise mit:

Das Bundesfinanzministerium hat nunmehr mit oben genannten BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Abrechnung von Mehr- und Mindermengen Strom (MMMA Strom) Stellung genommen.

Danach stellt die MMMA Strom aus umsatzsteuerlicher Sicht eine Lieferung dar und ist künftig im Reverse-Charge-Verfahren abzuwickeln. Das bedeutet, dass die Abrechnung ohne Ausweis der Umsatzsteuer erfolgt, wenn die Voraussetzung erfüllt ist, dass beide Marktpartner Wiederverkäufer sind, und daher der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist.

Unabhängig von der durch die Finanzverwaltung eingeräumten Nichtbeanstandungsregel für vor dem 1. Juli 2018 erfolgten Lieferungen, vollzieht die SWS Energie GmbH eine Systemumstellung zur Verarbeitung der Rechnungen über MMMA Strom zum 1. Januar 2018.

Die SWS Energie GmbH wird daher das RC-Verfahren für alle Rechnungen anwenden, die mit dem Rechnungsdatum nach dem 31. Dezember 2017 - unabhängig vom abgerechneten Zeitraum - in ihrem Hause eingehen. Wir bitten dies bei der Rechnungslegung zu beachten.

 

Nachweis Wiederverkäufer

Download Nachweis Wiederverkäufer SWS Energie GmbH bis 2014330 kB2018-09-19
Download Nachweis Wiederverkäufer SWS Energie GmbH bis 2015198 kB2018-09-19
Download Nachweis Wiederverkäufer SWS Energie GmbH bis 2018328 kB2018-09-19
Download Nachweis Wiederverkäufer SWS Energie GmbH bis 2021152 kB2018-09-19
Download Nachweis Wiederverkäufer SWS Energie GmbH bis 202423 kB2021-09-01