Ihre SWS Netze GmbH
Stromnetz / Gasnetz
Fernwärmenetz
Stralsund: 0800 / 134 71 30
Barth: 038231 / 683 0
Wassernetz
Stralsund (REWA GmbH): 0800 / 739 24 78
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Für unsere Geschäftspartner stellen wir die notwendigen Daten zur Marktkommunikation mit der SWS Netze GmbH ale Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Bilanzkreisverantwortlicher gern zur Verfügung.
Die SWS Netze GmbH hat die Entgelte für die Netznutzung und für den konventionellen Messstellenbetrieb im Stromnetz und das Gasnetz für das Jahr 2023 veröffentlicht.
Derzeit erhält die SWS Netze GmbH als Netzbetreiber Anfragen von Strom- und Gaslieferanten zur Anpassung von Kundenwerten bzw. Jahresverbrauchsprognosen für SLP-Lieferstellen in unserem Netzgebiet Stralsund und Barth.
Als Netzbetreiber sind wir angehalten, eine möglichst genaue SLP-Allokation durchzuführen. Eine derartige SLP-Allokation trägt dazu bei, größere Mehr-/Mindermengen zu vermeiden.
Aus diesem Grunde setzen wir seit vielen Jahren das analytische Verfahren im Rahmen der Strommengen- und Gasmengenbilanzierung ein. Das bedeutet: bei der SWS Netze GmbH wird die Einspeisezeitreihen um die Netzverlustzeitreihe und um die Summenzeitreihe der RLM-Kunden reduziert. Die Restlastkurve der SLP-Kunden wird auf die Kundengruppen der Lieferanten verteilt.
Durch die Anwendung des analytischen Verfahrens bei der SWS Netze GmbH wird gewährleistet, dass der Temperatureinfluss und der Verbrauchseinfluss (z.B. durch Verbrauchseinsparungen der Kunden) Berücksichtigung finden.
Die SWS Netze GmbH wird derzeitig keine Anpassung der Kundenwerte bzw. Jahresverbrauchsprognose für SLP-Kunden vornehmen.
Wir verweisen auf die BNetzA Mitteilung Nr. 9 der Beschlusskammer 7 zur Umsetzung des Beschlusses "GaBi Gas 2.0", hier: Aufforderung an die Verteilnetzbetreiber zur Prüfung und gegebenenfalls Anpassung von synthetischen Standardlastprofilen infolge von festgestellten Verbrauchreduktionen von Haushaltskunden im Winterhalbjahr 2021/2022 (Az.: BK7-14-020 vom 17.08.2022).
Es besteht eine Anmeldepflicht der steckerfertigen PV-Anlage beim zuständigen Netzbetreiber, der SWS Netze GmbH. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Anmeldung und zu den Anschlussbedingungen auf unseren Seiten zur Einspeisung.
Mit Änderung der Technischen Anschlussbedingungen zum 01.05.2019 ist die Einrichtung von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge beim zuständigen Messstellenbetreiber durch den Anschlussnehmer oder seinem Beauftragen anzuzeigen. Die SWS Netze stellt hierzu im Formularbereich ein entsprechendes Datenblatt zur Verfügung.