Die Energiepreisbremse gilt bereits seit Januar 2023. Das Gesetz sieht eine rückwirkende Entlastung im März 2023 für die Vormonate 2023 vor. Für diese Monate haben Sie eventuell bereits höhere Abschläge bezahlt, in denen der Entlastungsbetrag noch nicht berücksichtigt worden ist. Die Entlastungsbeträge für die Vormonate 2023 verrechnen wir im Zuge Ihres Märzabschlages.
Wenn Sie von der Energiepreisbremse betroffen sind, dann erhalten Sie in Kürze ein Informationsschreiben zur Anpassung Ihres Abschlages.
Weitere Informationen zur Soforthilfe sowie zur Preisbremse Strom, Gas und Wärme haben wir für Sie unter www.stadtwerke-stralsund.de/service/energiesparen zusammengefasst.
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Die Auskunft ist kostenlos und kann bequem über unsere Onlineplanauskunft eingeholt werden.
Gemeinsam machen wir euch stark! Nach diesem Motto haben wir eine Crowdfunding-Plattform ins Leben gerufen, über die Projektstarter finanzielle Unterstützung sammeln und somit ihre Projekte realisieren können. Wie das genau funktioniert, wird hier genauer dargestellt.
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Fahrplanauskunft für Stralsund der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen