Ökostrom der Stadtwerke Stralsund - transparent erklärt
Was bedeutet Ökostrom, wie wird seine Herkunft nachgewiesen und wie setzt sich der Ökostromtarif der SWS Energie GmbH zusammen?
Hier erläutern wir die Angaben aus unserer Stromkennzeichnung.
Was ist Ökostrom?
Als Ökostrom wird Strom bezeichnet, der aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wird. Dazu zählen insbesondere:
• Wasserkraft – Strom aus der Bewegung von Wasser
• Windenergie – Strom aus Windenergieanlagen an Land und auf See
• Solarenergie – Strom aus Photovoltaikanlagen
• Biomasse – Strom aus biogenen Energieträgern
• Geothermie – Strom aus Erdwärme
Kernenergie zählt nicht zu den erneuerbaren Energien. Auch Kohle und Erdgas sind keine erneuerbaren Energieträger.
Wie wird die erneuerbare Herkunft nachgewiesen?
Der Ökostromtarif der SWS Energie GmbH wird in der Stromkennzeichnung vollständig erneuerbaren Energien zugeordnet. Er setzt sich aus zwei gesetzlich vorgesehenen Bestandteilen zusammen:
- 49,1 % erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht gefördert nach dem EEG
- 50,9 % erneuerbare Energien, gefördert nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Für den Anteil von 49,1 % werden Herkunftsnachweise verwendet. Ein Herkunftsnachweis ist ein elektronisches Dokument, das belegt, dass eine bestimmte Strommenge aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das europäische Stromnetz eingespeist wurde. Die Nachweise werden im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet. Dadurch kann die ausgewiesene erneuerbare Eigenschaft nur einmal verwendet werden.
Der Anteil von 50,9 % wird nach den gesetzlichen Vorgaben zur Stromkennzeichnung als „erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG“ ausgewiesen. Dieser Anteil wird rechnerisch allen Stromverbraucherinnen und Stromverbrauchern zugeordnet und nicht über Herkunftsnachweise belegt.
Was bedeutet das für den Strom aus der Steckdose?
Im gemeinsamen Stromnetz wird Strom aus unterschiedlichen Erzeugungsanlagen zusammengeführt. Eine einzelne Kilowattstunde lässt sich daher am Verbrauchsort nicht physisch einer bestimmten Anlage oder einem bestimmten Erzeugungsland zuordnen.
Die Herkunftsnachweise dokumentieren vielmehr, wo die entsprechende Menge erneuerbaren Stroms erzeugt und in das europäische Stromnetz eingespeist wurde. Die genannten Länder beschreiben daher die Herkunft der verwendeten Nachweise, nicht den direkten Transport bestimmter Strommengen nach Stralsund.
Herkunftsnachweise belegen die erneuerbare Herkunft und verhindern eine doppelte Zuordnung. Sie stellen für sich allein jedoch keine Bewertung der weitergehenden ökologischen Qualität des Stromprodukts dar.
Aus welchen Ländern stammen die Herkunftsnachweise?
Die folgenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf den Anteil von 49,1 % erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweisen. Innerhalb dieses Anteils verteilen sich die verwendeten Herkunftsnachweise wie folgt:
- Italien: 34,9 %
- Schweden: 13,2 %
- Norwegen: 13,1 %
- Frankreich: 7,9 %
- Island: 7,9 %
- Ungarn: 7,6 %
- Portugal: 6,3 %
- Deutschland: 5,7 %
- Kroatien: 2,8 %
- Dänemark: 0,5 %
- Lettland: 0,1 %
Damit stammen die verwendeten Herkunftsnachweise aus insgesamt elf europäischen Ländern. Die Prozentangaben ergeben zusammen 100 % des Herkunftsnachweisanteils.
Umweltkennwerte der Stromkennzeichnung
Für den Ökostromtarif der SWS Energie GmbH weist die gesetzliche Stromkennzeichnung je Kilowattstunde folgende Umweltkennwerte aus:
- CO_2-Emissionen: 0 g/kWh
- Radioaktiver Abfall: 0,000 g/kWh
Diese Werte sind Kennwerte der Stromkennzeichnung für die ausgewiesene Stromerzeugung. Sie sind nicht als vollständige Lebenszyklusbilanz sämtlicher Anlagen, Infrastruktur- und Lieferkettenprozesse zu verstehen.
Aktuelle Stromkennzeichnung
Die aktuelle Stromkennzeichnung der SWS Energie GmbH enthält den vollständigen Energieträgermix, die Herkunftsländer und die gesetzlich auszuweisenden Umweltkennwerte.
Stand der Stromkennzeichnung: 1. Juli 2026
Stromkennzeichnung herunterladen
Die Stromkennzeichnung wird gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz regelmäßig aktualisiert.
Transparente Umweltkommunikation
Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland strengere wettbewerbsrechtliche Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Allgemeine Begriffe wie „grün“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ dürfen nicht ohne hinreichende Konkretisierung und Begründung verwendet werden.
Deshalb erläutern wir konkret,
- wie sich der Ökostromtarif zusammensetzt,
- welcher Anteil durch Herkunftsnachweise belegt wird,
- aus welchen Ländern diese Nachweise stammen,
- wie der EEG-geförderte Anteil zu berücksichtigen ist und
- welche Umweltkennwerte in der Stromkennzeichnung ausgewiesen werden.
So können Kunden die Angaben nachvollziehen und auf dieser Grundlage eine informierte Entscheidung treffen.