16.05.2024 Anmeldung von steckerfertigen Erzeugungsanlagen

Neue vereinfachte Anmeldung für Balkonkraftwerke im Marktstammdatenregister.

Steckerfertige Erzeugungsanlagen bieten auch kleinen Stromverbrauchern die Möglichkeit, die Energiewende aktiv mitzugestalten. Die kleinen Anlagen können einfach am Balkon oder auf dem Garagendach installiert werden. Sie werden daher auch als Balkonkraftwerke, Plug-In-PV-Anlagen oder Balkonsolar bezeichnet.

Balkonkraftwerke dürfen über eine maximale Einspeiseleistung von bis zu 800 Watt verfügen und müssen nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden.

Seit dem 16. Mai 2024 gelten neue Regelungen für die Anmeldung von steckerfertigen PV-Anlagen. Balkonkraftwerke bis 800 Watt Wechselrichterleistung und bis 2000 Watt Modulleistung müssen nur noch über das Marktstammdatenregister angemeldet werden. Das Marktstammdatenregister übermittelt uns die Informationen zu Ihrer Anlage und wir kontaktieren Sie, falls ein Zählerwechsel erforderlich ist.

Wir zeigen Ihnen auf unseren Seiten zu steckerfertigen Erzeugungsanlagen, was zu beachten ist.

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