Ein neuer Stromzähler, ein kostenloser Einbau, ein kurzfristiger Termin: Derzeit sprechen verschiedene Unternehmen Haushalte per Brief oder E-Mail an. Teilweise verweisen sie auf gesetzliche Pflichten und fordern dazu auf, einen Auftrag zu erteilen. Das kann den Eindruck erwecken, dass Sie sofort handeln müssen.
Die Stadtwerke Stralsund möchten Ihnen diese Unsicherheit nehmen: Wenn die SWS Netze Ihren Stromzähler betreut, benötigen Sie für den gesetzlich vorgesehenen Zählerwechsel keinen Vertrag mit einem anderen Anbieter. Unsere Empfehlung ist deshalb klar: Bleiben Sie bei der SWS Netze. Die erforderliche Umrüstung ist dort in verlässlichen Händen.
Die SWS Netze GmbH gehört zur Unternehmensgruppe der Stadtwerke Stralsund. Sie betreibt das örtliche Stromnetz und übernimmt als sogenannter grundzuständiger Messstellenbetreiber den Einbau, den Betrieb und den Austausch der von ihr betreuten Stromzähler. Dazu gehört auch die schrittweise Ausstattung mit intelligenten Stromzählern, den sogenannten Smart Metern. Diese Geräte können Zählerstände automatisch und sicher übermitteln.
Sie werden rechtzeitig informiert
Die SWS Netze organisiert den gesetzlich vorgesehenen Austausch und informiert Sie, sobald Ihre Messstelle an der Reihe ist. Sie erfahren, wann der Wechsel erfolgt und ob Sie etwas vorbereiten müssen. Ein Werbeschreiben eines anderen Unternehmens ändert daran nichts und begründet für sich genommen keinen Handlungsbedarf.
Auch wenn Sie wegen Ihrer Solaranlage, Wärmepumpe oder Ladestation angeschrieben werden, gilt: Lassen Sie zunächst klären, was für Ihre Anlage tatsächlich erforderlich ist. Eine allgemein formulierte Aufforderung bedeutet noch nicht, dass Sie den angebotenen Auftrag erteilen müssen.
Verlässliche Betreuung und gesetzlich begrenzte Entgelte
Bei der SWS Netze haben Sie einen langfristigen Ansprechpartner vor Ort. Die Betreuung endet nicht mit dem Einbau: Auch für den laufenden Betrieb und spätere Fragen bleibt die SWS Netze zuständig. Die Entgelte für den grundzuständigen Messstellenbetrieb sind gesetzlich begrenzt.
Ein kostenlos beworbener Einbau bei einem anderen Anbieter bedeutet dagegen nicht, dass auch der anschließende Betrieb kostenlos ist. Ein solcher Vertrag kann höhere laufende Kosten und eine längere Bindung mit sich bringen. Für die gesetzlich vorgesehene Umrüstung ist ein Anbieterwechsel nicht erforderlich.
Unser Rat: Bleiben Sie bei der SWS Netze.
Lassen Sie sich durch kurzfristige Angebote oder Hinweise auf gesetzliche Pflichten nicht zu einem Auftrag drängen. Wenn Sie ein Schreiben erhalten haben und unsicher sind, sprechen Sie bitte zuerst mit uns. Die Stadtwerke Stralsund helfen Ihnen gemeinsam mit der SWS Netze, den Sachverhalt zu klären.