Stadtwerke Stralsund warnen vor Haustürgeschäften
In Stralsund sind aktuell wieder Personen unterwegs, die an Haustüren klingeln und Energieverträge anbieten. Teilweise geben sie sich als Mitarbeitende der Stadtwerke oder als beauftragte Partner aus. Ziel ist es häufig, Bewohnerinnen und Bewohner zu einer schnellen Unterschrift zu bewegen.
Die Stadtwerke Stralsund stellen klar: Vertragsabschlüsse an der Haustür erfolgen nicht unter Zeitdruck. Wer unangekündigten Besuch erhält, sollte daher besonders aufmerksam sein.
Die Vorgehensweise ist oft ähnlich: Die Personen treten selbstbewusst auf, wirken offiziell und erzeugen gezielt den Eindruck, sofort handeln zu müssen.
Beispiel 1:
Es wird behauptet, der Strom- oder Gaszähler sei gewechselt worden. Es fehle lediglich noch eine „Bestätigung“, die Unterschrift sei reine Formsache. Tatsächlich kann sich dahinter jedoch ein neuer Vertrag oder sogar ein Anbieterwechsel verbergen.
Beispiel 2:
Mitunter wird erklärt, die Energiepreise seien gesenkt worden. Nur mit einer schnellen Unterschrift könne man von dieser Preisanpassung profitieren. Häufig handelt es sich dabei nicht um eine bloße Tarifinformation, sondern um ein Vertragsangebot mit neuer Laufzeit.
Grundsätzlich gilt: Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht in Ruhe geprüft haben – auch keine vermeintlichen „Besuchsbestätigungen“.
So schützen Sie sich
Um Kundinnen und Kunden vor ungewollten Vertragsabschlüssen und unseriösen Angeboten zu schützen, möchten die Stadtwerke Stralsund über Vorsichtsmaßnahmen informieren:
- Fühlen Sie sich nicht gedrängt, sofort einen Vertrag zu unterschreiben. Es ist Ihr Recht, Unterlagen in Ruhe zu prüfen.
- Verlangen Sie bei Besuchen einen Mitarbeiterausweis und prüfen Sie diesen sorgfältig.
- Geben Sie keine sensiblen Daten wie Abrechnungs- oder Zählernummern heraus.
- Nehmen Sie im Zweifel direkt Kontakt mit Ihren Stadtwerken auf.
Das Service-Team ist per E-Mail unter service@stadtwerke-stralsund.de sowie telefonisch unter 03831 241-0 erreichbar.
Bei Verdacht auf unseriöses Verhalten besteht zudem die Möglichkeit, sich an die Bundesnetzagentur zu wenden und dort Beschwerde einzureichen. Allgemeine Informationen bietet außerdem die Verbraucherzentrale.
Maßnahmen bei versehentlichem Vertragsabschluss
Für Haustür- und Telefonverträge gilt in der Regel ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Innerhalb dieser Frist kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Wurde keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt, verlängert sich die Frist entsprechend.
Es wird empfohlen, den Widerruf schriftlich einzureichen – vorzugsweise per Einschreiben –, um einen fristgerechten Eingang nachweisen zu können.
Bei Fragen oder Unsicherheiten steht das Service-Team der Stadtwerke Stralsund gern beratend zur Verfügung.