Wichtige Änderung bei Überweisungen ab Oktober 2025
Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine neue EU-Vorgabe in Kraft: Banken und Sparkassen müssen bei SEPA-Überweisungen den angegebenen Empfängernamen mit der IBAN abgleichen. Diese sogenannte Namens-IBAN-Prüfung („Verification of Payee“) soll Kundinnen und Kunden besser vor Betrug schützen.
Das bedeutet: Wenn Sie künftig eine Überweisung tätigen – zum Beispiel für Ihre Strom- oder Gasrechnung –, prüft Ihre Bank automatisch, ob der angegebene Name zum Konto des Empfängers passt.
Bei korrekten Angaben läuft die Überweisung wie gewohnt.
Bei kleinen Abweichungen (z. B. Tippfehlern) erhalten Sie einen Hinweis, können aber trotzdem zahlen.
Bei starken Unterschieden zwischen Name und IBAN erscheint eine Warnmeldung. In diesem Fall sollten Sie die Zahlung überprüfen und sicherstellen, dass Sie an den richtigen Empfänger überweisen.
Durch die neue Regelung sollen Fehlüberweisungen und Betrugsfälle – etwa durch gefälschte Rechnungen mit falscher Kontonummer – deutlich seltener werden.
Achten Sie deshalb künftig darauf, den Empfängernamen und die IBAN genau so zu übernehmen, wie sie auf Ihrer Rechnung angegeben sind. So stellen Sie sicher, dass Ihre Zahlung ohne Verzögerung ankommt.
Weitere Informationen finden Sie bei der Verbraucherzentrale.