06.05.2024

Drückerkolonnen in Stralsund

In letzter Zeit mehren sich Fälle, in denen sich Personen als Mitarbeiter des lokalen Energieversorgers oder als Vertreter von Energiediscountern ausgeben.

Sie bieten an der Haustür oder telefonisch vermeintlich günstige Tarife für Strom und Erdgas an. Diese unseriösen Vertriebsmitarbeiter drängen oft zu schnellen Vertragsabschlüssen, die nachteilig sein können. 

Um Sie vor ungewollten Vertragsabschlüssen und unseriösen Angeboten zu schützen, möchten wir Sie über Vorsichtsmaßnahmen informieren:

  • Nehmen Sie sich Zeit: Fühlen Sie sich nicht gedrängt, sofort einen Vertrag zu unterschreiben. Es ist Ihr Recht, alle Unterlagen sorgfältig zu Hause zu prüfen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
  • Schutz Ihrer persönlichen Daten: Geben Sie keine sensiblen Informationen wie Abrechnungs- und Zählerdaten heraus. Diese Daten könnten für unerwünschte Zwecke missbraucht werden.
  • Identifikation prüfen: Verlangen Sie bei Besuchen von vermeintlichen Energieversorgern stets einen Mitarbeiterausweis. Überprüfen Sie diesen genau, um sicherzugehen, dass die Person tatsächlich autorisiert ist.
  • Auf das Kleingedruckte achten: Lesen Sie alle Teile des Vertrags genau durch, besonders das Kleingedruckte, um Überraschungen zu vermeiden.
  • Kontaktieren Sie uns: Bei Besuchen von zweifelhaften Vertriebsmitarbeitern oder bei Unsicherheit, wenden Sie sich an uns. Die Stadtwerke Stralsund stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie erreichen uns per E-Mail (service@stadtwerke-stralsund.de) oder telefonisch unter 03831 241-0.
  • Unterstützung durch die Bundesnetzagentur: Bei Verdacht auf unseriöses Verhalten haben Sie die Möglichkeit, sich an die Bundesnetzagentur zu wenden und dort eine Beschwerde einzureichen.
  • Für allgemeine Informationen zum Thema können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden, um sich umfassend zu informieren.

 

Maßnahmen bei versehentlichem Vertragsabschluss

Falls Sie an Ihrer Haustür oder am Telefon einen ungewollten Vertrag abgeschlossen haben, steht Ihnen gesetzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Innerhalb dieser Frist können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. 

Sollte Ihnen bei Vertragsabschluss keine korrekte Widerrufsbelehrung ausgehändigt worden sein, verlängert sich die Widerrufsfrist sogar auf bis zu ein Jahr und 14 Tage. Dies gibt Ihnen ausreichend Zeit, die Entscheidung gründlich zu überdenken und gegebenenfalls rückgängig zu machen.

Es ist ratsam, Ihren Widerruf schriftlich einzureichen – vorzugsweise per Einschreiben, um sicherzustellen, dass dieser rechtzeitig und nachweislich eingegangen ist.

Bei jeglichen Fragen oder Unsicherheiten zum Thema stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SWS Service-Centers jederzeit gern zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Unterstützung benötigen. 

 

 

 

 

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