Die Bundesregierung plant die Einführung einer Strom-, Gas- & Wärmepreisbremse für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023. Für einen Großteil des Strom-, Gas- und Wärmeverbrauchs sollen die Preise für Energie gedeckelt werden.
Welche Regelungen gelten für private Haushalte und kleinere Gewerbekunden? Private Haushalte und kleinere Gewerbekunden zahlen ab dem 1. Januar 2023 für 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauchs einen maximalen Arbeitspreis, der wie folgt festgelegt wird:
Strom: 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh)
Gas: 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh)
Wärme: 9,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh)
Ab wann wird der Entlastungsbetrag berücksichtigt? Dieser wird ab dem Monat März 2023 berücksichtigt, da dann die, um die Entlastung verringerten, Abschläge aufgrund der Jahresverbrauchsabrechnung feststehen. Die Entlastung der Monate Januar und Februar wird mit dem Märzabschlag verrechnet. Die finale Entlastung für das Jahr 2023 wird mit der Jahresverbrauchsabrechnung (im Frühjahr 2024) berechnet und mitgeteilt.
Was muss ich als Kunde der Stadtwerke Stralsund tun?
Sie müssen nichts tun. Der Entlastungsbetrag durch die Preisbremse wird durch die Stadtwerke Stralsund automatisch
berücksichtigt. Kundinnen und Kunden, die für die Abschlagszahlung einen Dauerauftrag haben oder per Überweisung
zahlen, können ab März 2023 ihren Abschlag um den errechneten monatlichen Abschlag reduzieren.